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Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts vorgestellt


Bundesverfassungsgericht (Archiv), über dts NachrichtenagenturDie Zahl und die Amtszeit von Richtern am Bundesverfassungsgericht soll künftig im Grundgesetz festgeschrieben werden. Darauf haben sich die Ampelkoalition und die Union nach monatelangen Beratungen geeinigt. Die Pläne, die am Dienstag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Abgeordneten der beteiligten Fraktionen vorgestellt wurden, sehen vor, "wesentliche Strukturmerkmale" des Bundesverfassungsgerichts, die derzeit in einem einfachen Gesetz geregelt sind, auf die Ebene der Verfassung zu ziehen. Neben der Zahl und der Amtszeit der Richter geht es dabei auch um die Anzahl der Senate und die Altersgrenze der Richter. "Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft", sagte Buschmann.

"Es war an der Zeit, diese bemerkenswerte Diskrepanz zwischen der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts einerseits und seiner mangelnden grundgesetzlichen Absicherung andererseits zu schließen." Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner ergänzte, dass man in Osteuropa gesehen habe, wie schnell der Abbau des Rechtsstaates erfolgt seien, indem die dortigen Verfassungsgerichte "lahmgelegt wurden". Durch klare Regelungen des Wahlverfahrens vermeide man Hängepartien und sichere die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtes, so der SPD-Politiker. Ansgar Heveling (CDU) aus den Reihen der Unionsfraktion sagte, dass man im Rahmen der Änderungen auch einen Mechanismus gefunden habe, mit dem etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen verhindert werden könnten. "Damit ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten gerüstet." Über einen besseren Schutz des Verfassungsgerichts hatten Vertreter der Ampel und der Union seit Monaten verhandelt. Hintergrund der Initiative ist das Vorgehen von Populisten und Autoritären gegen die Verfassungsgerichte in mehreren Ländern. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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