Die Bundeswehr soll bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall die Befugnis erhalten, illegal fliegenden Drohnen abzuwehren. Entsprechende Regelungsvorschläge hat das Bundeskabinett am Mittwoch für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Die Voraussetzung für einen Abschuss soll demnach sein, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern. "Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
"Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter. Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen. Deshalb ist es notwendig, dass wir im Luftsicherheitsgesetz die Befugnis schaffen, dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf - auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen."
Das erhöhe den Schutz der kritischen Infrastruktur, so Faeser. "Und es zeigt: Wir lassen uns nicht einschüchtern und stellen uns den aktuellen Bedrohungen entschieden entgegen."
Foto: Karl Lauterbach, Jörg Kukies, Nancy Faeser am 15.01.2025, über dts Nachrichtenagentur