AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Ungarn will wichtigen Teil der EU-Asylreform nicht umsetzen


Ungarischer Grenzübergang (Archiv), über dts NachrichtenagenturUngarn ist nach Angaben der Regierung in Budapest nicht bereit, einen wesentlichen Teil der erst im Juni beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umzusetzen. Dabei handelt es sich um einen zentralen Pfeiler der EU-Asylreform: die schnellen Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Migranten mit wenig Aussicht auf die Gewährung eines Schutzstatus, wie die "Welt" (Freitagausgabe) berichtet. "Die Entscheidung der EU, Ungarn im ersten Jahr der Anwendung der neuen Asylgesetzgebung zu verpflichten, fast ein Viertel der insgesamt 30.000 Plätze für schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen bereit zu stellen, ist lächerlich und irrational. Wir werden das auf keinen Fall tun", sagte Europaminister Janos Boka der "Welt". Zur Begründung sagte er: "Das Mandat, das die Wähler der ungarischen Regierung gegeben haben, ist klar: Sie wollen keine Migrantenlager in Ungarn sehen. Und darum werden wir sie auch gar nicht erst errichten. Das ist ein eindeutiger Wählerauftrag." Laut EU-Asylreform müssen die Maßnahmen des neuen Gesetzespakets spätestens bis Juni 2026 umgesetzt werden.

Erst am Donnerstag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Warschau gesagt: "Oberste Priorität hat für uns nach wie vor die schnellstmögliche Umsetzung des gemeinsamen Asyl- und Migrationspakets." Ungarn ist dabei nach einem komplizierten Berechnungsverfahren verpflichtet worden, 8.495 der insgesamt 30.000 Plätze für schnelle Grenzverfahren im ersten Jahr der Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Deutschland muss dagegen nur 413 Plätze bereitstellen, Italien 6.163 und Spanien 3.510. Die Maßnahmen des neuen EU-Asylpaktes sehen vor, dass Asylsuchende aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent im Ankunftsland an der EU-Außengrenze ein Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen durchlaufen. Das Grenzverfahren dauert zwölf Wochen. Wird das Schutzgesuch abgelehnt, sollen die Betroffenen nach spätestens nach zwölf weiteren Wochen möglichst wieder abgeschoben werden. Minister Boka sagte, die EU verstoße mit dem Plan "gegen die Interessen einer Mehrheit der ungarischen Wähler". Boka: "Die Staats- und Regierungschefs hatten sich in der Vergangenheit darauf geeinigt, dass wesentliche Fragen in der Migrationspolitik einstimmig verabschiedet werden sollen - auch wenn rein formal nur eine qualifizierte Mehrheit nötig ist. An diese Vereinbarung hat man sich im Fall der schnellen Grenzverfahren nicht gehalten." Ungarn habe zwar dagegen gestimmt, wurde aber überstimmt. "Nun muss sich niemand wundern, dass wir nicht bereit sind, eine falsche Politik, die eine schwere Belastung für die Sicherheit und die Ordnung in Ungarn wäre, umzusetzen", so der Minister.

Foto: Ungarischer Grenzübergang (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Last updated: Just now
EUR Vol: € 324.12 M
Mkt Cap: € 1,695.40 B
All Vol: € 35.77 B
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.