
Das verletzte den Grundrechtsanspruch der Patienten auf Gleichbehandlung.
Exemplarisch klagt die Stiftung in Karlsruhe auch gegen Baden-Württemberg, wo im Juli letzten Jahres ein neues Rettungsdienstgesetz in Kraft getreten ist. Kritisiert wird hieran insbesondere die Erhöhung der gesetzlichen Hilfsfrist. Diese lege real bei 14 bis 15 Minuten, selbst bei lebensbedrohlichen Fällen. Auch fehle seit letztem Jahr ein Rettungsdienstplan, der die rechtliche Grundlage des gesamten Schutzkonzepts sei.
"Baden-Württemberg steht exemplarisch für alle Bundesländer, die gesetzlich kein schlüssiges Konzept zur Gewährleistung eines funktionierenden Rettungssystems verankert haben", so Andreas Pitz, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Life-Science-Recht der Technischen Hochschule Mannheim. Insofern hätte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auch auf diese Bundesländer.
Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland seien Rettungskräfte materiell nicht gut genug ausgestattet, ferner würden nicht lebensbedrohliche Fälle die Kapazitäten für "echte" Notfälle zu oft blockieren, so die Stiftung weiter. Zuständigkeiten und Strukturen seien nicht umfassend geklärt, entsprächen nicht internationalen Standards und verringerten so die Überlebenschancen lebensbedrohlich Erkrankter.
Foto: Pressekonferenz Björn Steiger Stiftung am 13.03.2025, über dts Nachrichtenagentur