
"Sie müsste der Präsidentin des Bundestages einfach nur mitteilen, dass sie die sofortige Einberufung des neuen Bundestages verlangt", sagte Wagenknecht dem RND. "Wie ehrlich ist ihre Ablehnung der Aufrüstung, wenn sie diese Chance nicht nutzt?"
In Artikel 39 des Grundgesetzes heißt es: "Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages." In Absatz 3 ist zudem geregelt: "Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen."
Von insgesamt 630 Sitzen im neuen, 21. Bundestag entfallen auf AfD und Linkspartei zusammen 216 Sitze, ein Drittel liegt bei 210 Sitzen.
Nachdem an diesem Sonntag der Haushaltsausschuss des alten Bundestages dem Parlament empfohlen hat, die nötigen Grundgesetzänderungen für zusätzliche Schuldenaufnahmen zu beschließen, ist dafür nun eine Sondersitzung am Dienstag geplant.
Foto: Sahra Wagenknecht am 13.03.2025, über dts Nachrichtenagentur