Dass die Bundesregierung zu nachsichtig mit den Automobilherstellern im Lande umgeht, diesen Vorwurf hört man immer wieder – nicht erst seit dem Diesel-Skandal. So hatte die EU-Kommission bereits 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, unter anderem weil es Daimler erlaubt hatte, das nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen einzusetzen. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Machtwort ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Achim Graf.