Es sieht so aus, als ob bei der Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) die de facto Aussetzung eines laufenden Verfahrens dem Aktienkurs etwas Rückenwind geben konnte. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Es geht darum, dass eine Anlegervereinigung – von Steinhoff „VEB/European Investors“ genannt – Steinhoff in den Niederlanden verklagt hatte. Demnach sollen diverse Meldungen von Steinhoff fehlerhaft gewesen sein, weshalb Aktionären ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.