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Hessenwahl: Strafanzeige wegen Wahlfälschung zugunsten der Grünen

Aufgrund der zahlreichen Ungereimtheiten bei der Hessenwahl hat jetzt der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel Strafanzeige wegen Wahlfälschung erstattet. Das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung sei erschüttert.

 

Wurde bei der Hessenwahl geschummelt? Wurden gar Auszählungsergebnisse gefälscht? Fakt ist, dass in vielen Wahlbezirken nachträglich die Zahlen verändert werden mussten. Das geht selbst aus diversen Presseberichten hervor.

Bei der Landtagswahl ist in Frankfurt viel "schief" gelaufen: Kommunikationsfehler, Übertragungspannen, nicht berücksichtigte Stimmzettel. 88 von 490 Wahlbezirke musste ihre Zahlen verbessern. Das führte nun zu einer Korrektur des Ergebnisses. Das kann auch das Landesergebnis beeinflussen. Es besteht der Verdacht, dass die Stimmenauszählung zugunsten der Grünen manipuliert wurde.

Aufgrund der zahlreichen Ungereimtheiten bei der Hessenwahl hat jetzt der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel und Ramin Peymani (FDP im Kreistag des Main-Taunus-Kreises) Strafanzeige wegen Wahlfälschung erstattet.

Die Anzeigenerstatter sehen das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung erschüttert. Darunter leide auch die Stabilität unserer Demokratie und die der gewählten Repräsentanten der Bevölkerung.

Laut Steinhöfel lässt sich der Verdacht einer Straftat im Unterschied zu flächendeckender Schlamperei direkt aus der erheblichen Asymmetrie der aufgetretenen Fehler zu Lasten bestimmter Parteien (CDU, FDP, AfD) ableiten. Diese Asymmetrie sei die Tatsache, welche die Annahme eines Vorsatzes der handelnden Personen rechtfertigt und damit die Aufnahme von Ermittlungen erforderlich mache.

Steinhöfel weist zudem darauf hin, dass nicht nur die direkte Wahlfälschung eine Straftat sei, sondern auch die Weitergabe unrichtiger Ergebnisse - ein Verdacht der ebenfalls im Raum steht und über den die Presse bereits berichtete.

 

 

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