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Hessen: Verfassungsrichter zweifelt Rechtmäßigkeit der Wahl an

Das Wahlchaos in Hessen erinnert an eine Banaenrepublik. Angebliche Kommunikationsfehler, Übertragungspannen, nicht berücksichtigte Stimmzettel. 88 von 490 Wahlbezirke musste ihre Zahlen verbessern. Verfassungsrechtler Joachim Wieland zweifelt am geordneten Ablauf der Landtagswahl.

 

Wurde bei der Hessenwahl geschummelt? Wurden gar Auszählungsergebnisse gefälscht? Fakt ist, dass in vielen Wahlbezirken nachträglich die Zahlen verändert werden mussten. Das geht selbst aus diversen Presseberichten hervor.

Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Richter am Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen, sagte der "Frankfurter Neuen Presse": "Ich glaube nicht, dass das den Anforderungen an den geordneten Ablauf einer Wahl entspricht." Ausgezählte Stimmzettel dürfen laut Wieland "nicht einfach so in einer Schule zurückgelassen werden".

Günter Murr, Pressesprecher der Stadt, bestätigte der Zeitung, dass die Wahlvorstände in den Stimmbezirken erstmals angewiesen worden seien, die Stimmzettel zurückzulassen.

Die Stadt Frankfurt hatte in den vergangenen Tagen Pannen bei der Landtagswahl eingeräumt. Unter anderem waren einige Hundert Landesstimmen aus Frankfurt am Wahlabend falsch zugeordnet worden. Das endgültige Wahlergebnis wird an diesem Freitag (16. November) vorliegen. Es wird zeigen, ob es zu Verschiebungen kommt.

Strafanzeige

Bei der Landtagswahl ist in Frankfurt viel "schief" gelaufen: Kommunikationsfehler, Übertragungspannen, nicht berücksichtigte Stimmzettel. 88 von 490 Wahlbezirke musste ihre Zahlen verbessern. Das führte nun zu einer Korrektur des Ergebnisses. Das kann auch das Landesergebnis beeinflussen. Es besteht der Verdacht, dass die Stimmenauszählung zugunsten der Grünen manipuliert wurde.

Aufgrund der zahlreichen Ungereimtheiten bei der Hessenwahl hat jetzt der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel und Ramin Peymani (FDP im Kreistag des Main-Taunus-Kreises) Strafanzeige wegen Wahlfälschung erstattet.

Die Anzeigenerstatter sehen das Vertrauen der Bürger in die Glaubhaftigkeit und Integrität der Stimmenauszählung erschüttert. Darunter leide auch die Stabilität unserer Demokratie und die der gewählten Repräsentanten der Bevölkerung.

Laut Steinhöfel lässt sich der Verdacht einer Straftat im Unterschied zu flächendeckender Schlamperei direkt aus der erheblichen Asymmetrie der aufgetretenen Fehler zu Lasten bestimmter Parteien (CDU, FDP, AfD) ableiten. Diese Asymmetrie sei die Tatsache, welche die Annahme eines Vorsatzes der handelnden Personen rechtfertigt und damit die Aufnahme von Ermittlungen erforderlich mache.

Steinhöfel weist zudem darauf hin, dass nicht nur die direkte Wahlfälschung eine Straftat sei, sondern auch die Weitergabe unrichtiger Ergebnisse - ein Verdacht der ebenfalls im Raum steht und über den die Presse bereits berichtete.

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