Die Grünen fordern einen verstärkten Kampf gegen Hass im Internet.
So müssten "grobe, handwerkliche Fehler" beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) "dringend nachgebessert werden", sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Renate Künast dem "Handelsblatt".
Dazu zähle beispielsweise eine Konkretisierung des bestehenden Verfahrens zur Meldung möglicher rechtswidriger Inhalte an die sozialen Netzwerke.
Notwendig sei außerdem "eine wirksame Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz", so Künast weiter. In einem Antrag, den die Grünen am heutigen Donnerstag in den Bundestag einbringen wollen und über den das "Handelsblatt" berichtet, skizziert die Fraktion ein "umfassendes Maßnahmenpaket".
Demnach soll das NetzDG so angepasst werden, "dass Rechtssicherheit hergestellt wird und die bekannten Mängel bereits vor einer zeitintensiven Evaluation beseitigt werden", berichtet die Zeitung.
Ihren Vorstoß begründen die Grünen etwa damit, dass die ersten sogenannten "Transparenzberichte" der sozialen Netzwerke zur Anwendung des Gesetzes, die im Juli 2018 von den betroffenen Unternehmen vorgelegt wurden, aufgrund "mangelnder" Vorgaben kaum vergleichbar seien und ihr Aussagewert daher "stark begrenzt" sei, berichtet die Zeitung weiter.
Die Fraktion fordere daher, die "Kriterien zur Transparenzberichtspflicht" so zu überarbeiten, dass vergleichbare Berichte vorgelegt werden können. Das bedeute, dass die Online-Plattformen künftig "valide Aussagen" über die von Hasskommentaren Betroffenen machen sollen, berichtet die Zeitung. Nötig sei hierzu ein "umfassendes, anonymisiertes Monitoring der Beschwerden sowie der Opfer".
Außerdem solle die den Netzwerkanbietern auferlegte Berichtspflicht "auf das Aufkommen und Bemühungen zur Reduktion von social bots und menschliche Interaktion vorgebenden Profilen" ausgeweitet werden, berichtet die Zeitung weiter.
Handlungsbedarf sehen die Grünen auch beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte. "Meldewege sind teilweise noch immer sehr umständlich und schrecken Nutzerinnen und Nutzer teilweise ab, da sie meinen, juristische Vorkenntnisse haben zu müssen", berichtet das "Handelsblatt". Für die Melde- und Beschwerdeverfahren sollen daher künftig "einheitliche, nutzerfreundliche und altersgerechte Standards" gelten.
Für Fälle, in denen Nutzerinhalte zu Unrecht gelöscht wurden, soll zudem ein "bußgeldbewehrtes und berichtspflichtiges Wiedereinstellungsverfahren (put-back)" eingeführt werden. Inhalte müssten dann "unverzüglich wiedereingestellt oder die Entscheidung hierüber an eine Einrichtung der regulierten Selbstregulierung abgegeben werden", berichtet die Zeitung weiter.
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