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Petition gegen den UN-Migrationspakt: Über 50000 Unterzeichner

Kaum zwei Tage nach Veröffentlichung der Petition 85565 gegen den UN-Migrationspakt zählt sie über 50 000 Unterzeichner.

 

Bereits gesten Abend hat nach nur anderthalb Tagen die Petition gegen den Globalen Migrationspakt 40 000 Unterschriften erreicht! Und das, obwohl zahlreiche technische Schwierigkeiten das Unterschreiben erschwerten und die Seite teilweise nicht zu erreichen war! Freitagabend waren es schon über 50.000!

Screenshots zeigen, dass die Zahl der Unterzeichner sich von einer Minute auf die andere sogar reduzierte!

Auf Anfrage von BILD erklärt das Pressereferat des Bundestags die unterschiedlich dargestellten Unterzeichnerzahlen mit dem hohen Interesse an der Petition. „In Zeiten starker gleichzeitiger Zugriffe kann die Anzeige kurzfristig darunter leiden, sodass nicht die real registrierte Anzahl erscheint“, so die Antwort. Und weiter: „An diesem technischen Problem arbeiten die Kollegen gerade.“

Vera Lengsfeld: "Nun müssen wir die sofortige öffentliche Anhörung verlangen! Dafür brauchen wir noch mehr Unterstützer, um den Druck zu erhöhen!"

 

Hier können Sie die Petition unterstützen!

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.

Begründung

Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.

Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.

Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich.

Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.

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