"Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration": trotz überwältigender Kritik und Ablehnung wichtiger Länder halten Merkel und Maas am Pakt fest - unterstützt von Regierungsmedien wie SPIEGEL, ARD & ZDF.
Zitat aus Steingarts Morning-Briefing:
"In der „Welt am Sonntag“ ist ein umfassender Artikel von Herausgeber Stefan Aust erschienen, der den UN-Migrationspakt untersucht und eine in dieser Präzision bisher nicht veröffentlichte Abrechnung mit Merkels Migrationspolitik enthält. Aust hat die Protokolle der UN-Unterhändler ausgewertet und ihre schriftlich hinterlegten Motive studiert. Die fünf wichtigsten Schlussfolgerungen seiner Analyse:
- „Der UN-Migrationspakt verzaubert wie mit Aladins Wunderlampe illegal Zugereiste in legale Einwanderer mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats.“
- „Der Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer und damit auch auf die Stabilität des Sozialstaates.“
- „Der Pakt geht von einer Gleichrangigkeit der Sitten und Gebräuche aus. Er unterschlägt die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten.“
- „Die Rechte der Bevölkerung eines Zielstaates spielen praktisch keine Rolle.“
- „Die Sogwirkung des Papiers dürfte mindestens so groß sein wie die der Willkommenskultur im Herbst 2015.“
Der Pakt mit den Medien
von Dr. Siegfried von Hohenhau
Zu bester Sendezeit wurde am 25.11.2018 Herrn Thomas Strobl (stellvertretender Vorsitzender der CDU Deutschlands, auch Minister für Inneres und Migration in Baden-Württemberg) in der ZDF-Sendung „Berlin Direkt“ Gelegenheit gegeben, den am 11./12.2018 zur Unterschrift anstehenden „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ schönzureden.
Den meisten Zuschauern dürfte unbekannt sein, dass Strobls Ehefrau Christine als Geschäftsführerin von DEGETO ganz „maßgeblich mitbestimmt, was wir im Ersten zu sehen bekommen.“ Und was sehen wir (zwar nicht in der ARD, aber im ZDF): ihren Ehemann Thomas: Der wiederum ist Schwiegersohn von Dr. Wolfgang Schäuble (derzeit Bundestagspräsident), dem Vater von Christine. Es lebe die Familienbande! Der „Migrationspakt“ scheint für die Familie (die eigene und die der CDU/CSU) einige Bedeutung zu haben.
In gekonnter Nachahmung der Sprechweise seines Schwiegervaters und mit beruhigenden Worten erklärte Herr Strobel dem Publikum, wie insbesondere der Migrationspakt intensiv und öffentlich diskutiert worden sei (was nicht den Tatsachen entspricht) und welche Vorteile dieser Vertrag u.a. gegen Schleuser und Menschenhandel bringen werde.
Jedenfalls helfe der Vertrag mehr als er schaden könne. Aufregung sei verfehlt, schon deshalb, da der Pakt unverbindlich sei. Weshalb dann Strobl (selbst Jurist) in Folge zweifach von Verpflichtungen aus dem GCM spricht, verwundert wenig: Jedem ernsthaften Juristen, der nicht zugleich Politiker ist, wird bei Studium der Formulierungen und Inhalte des GCM mühelos klar, dass dieser „Compact“ - entgegen der juristisch unrichtigen Aussage des Herrn Strobel - selbstverständlich bindend ist und für Deutschlands Bürger massive Verpflichtungen und Gefahren heraufbeschwört.
Wenig bekannt ist, dass die Bundesregierung praktisch zeitgleich mit dem GCM auch den Global Compact on Refugees (GCR = Globaler Pakt für Flüchtlinge = Flüchtlingspakt) unterzeichnen möchte. Es liegt die Vermutung nahe, dass mit diesem zweiten Vertrag den Deutschen ebensolche Verpflichtungen auferlegt werden sollen, wie mit dem Migrationspakt.
Diese Sorge ist unberechtigt: Der Flüchtlingspakt kann unbedenklich unterschrieben werden, denn er enthält – im Gegensatz zum Migrationspakt – eben keine rechtlichen Verpflichtungen, während seine zahlreich enthaltenen Absichtserklärungen zwar moralisch wirksam sind, doch bei weitem „weicher“ formuliert werden, als die im Migrationspakt rund 100-mal ausdrücklich benannten „Verpflichtungen“.
Eine Gegenüberstellung beider Verträge ergibt für die Signaturstaaten folgendes:
Der Flüchtlingspakt enthält edelmütige und durchaus sinnvolle Absichtserklärungen, der Migrationspakt bindende Verpflichtungen. Das kann selbst ein juristischer Laie unschwer feststellen: Er muss nur beim Lesen oben das Licht einschalten. Der Unterschied zwischen beiden Verträgen ist signifikant und erstaunlich: Die Folgen der durch kriegerische Ereignisse bzw. sonstige Ursachen ausgelösten Wanderungsbewegungen vermischen sich schlussendlich.
Allerdings wurde bislang davon ausgegangen, dass durch Kriege ausgelöste Fluchten besonders schrecklich sind: Auf Grund des plötzlichen und unerwarteten Auftretens des Krieges, der Wehrlosigkeit des Einzelnen, der meist vor Ort kriegsbedingt nicht möglichen Hilfe und der besonderen Brutalität der Kriegführenden. Und einig war man sich wohl auch darüber, dass den dadurch Betroffenen (aktuell etwa im Jemen) schon aus diesen einleuchtenden Gründen bevorzugter Schutz und Hilfe zuteilwerden sollte – jedenfalls eher, als einem Migranten, der seine unbefriedigenden Lebensumstände im Heimatland (z.B. in Nigeria) durch Migration nach Deutschland verbessern möchte.
Wie kommt es dann, dass Migranten durch den GCM konkret besser gestellt werden sollen, als Kriegsflüchtlinge nach dem GCR, die faktisch nur unter dem Schutz von Absichtserklärungen stehen werden?
Die Erklärung für diesen widersinnigen Unterschied liefert möglicherweise die Überlegung, dass Kriegsflucht einen Krieg voraussetzt, also eine konkret nachweisbare Tatsache, Migration hingegen „nur“ sonstige ungünstige Lebensumstände, die letztendlich der mehr oder weniger überzeugenden Schilderung des Migranten selbst überlassen bleiben und im Einzelfall nicht oder kaum überprüfbar sind.
Auslöser zur Abfassung des Migrationspaktes scheint damit unmittelbar die von Kanzlerin Merkel 2015 rechtswidrig veranlasste „Politik der offenen Tür“ gewesen zu sein, die geeigneten Druck und Anlass bot, die von verschiedensten Seiten erwünschten Migrationsbewegungen massiv zu unterstützen, zu fördern und abzusichern.
Doch die Folgen der „regular Migration” liegen nun wirklich nicht im nationalen Interesse, da mag Herr Strobel für sich und seine Partei noch so beruhigend daherreden. Denn, wie der Verfasser belehrt wurde, bedeutet „regular“ im englischen (nicht wie im deutschen „regulär“ sondern) „regelmäßig, fortlaufend, andauernd, ständig, normal“. M.a.W.: Der Migrationspakt soll die ständige Migration fördern. Das ist schlichtweg abzulehnen und die meisten unserer Nachbarstaaten haben schon abgelehnt!
Medien für Migration
Der deutsche Mainstream unterstützt dennoch nachhaltig den Migrationspakt. Bezeichnend dafür ist auch die öffentliche Berichterstattung über die aktuellen Vorgänge in Mexiko/USA: Da wandern tausende Mittelamerikaner mit Kind und Kegel wochenlang (und offenbar ständig verpflegt) unbehelligt durch Mexiko und sollen nun (so der von ARD und ZDF vermittelte Gesamteindruck) als Migranten von den USA aufgenommen werden – aber der böse Präsident Trump und die „Rechtpopulisten“ (aus allen politischen Lagern!) sind dagegen.
Haben sich denn die Befürworter der bei uns regierungsseitig unterstützen Migration einmal gefragt, wie es wäre, wenn Migranten in ihr ganz persönliches Land, also in ihre Wohnung einziehen wollten. Und wo ist der Unterschied zwischen dem eigenen Land und der eigenen Wohnung. Gehört das nicht untrennbar zusammen?
Migrationspakt wird – gegen den Willen der Bevölkerung – Pflichten zementieren
Also alles nach Maß: Migration nur, wenn es die eigenen Interessen nicht verletzt, nur, wenn wir dies als Bürger (nicht als Regierung, Partei, oder Presseorgan) mehrheitlich wollen und uns dazu aus freiem Willen entschließen. Doch die Regierung weigert sich nachhaltig auf die Stimmung im Lande zu reagieren oder die Bevölkerung zu befragen (Volksbefragungen werden abgelehnt): Das negative Votum wird gefürchtet – wo kämen wir hin, wenn wir Schweizer Verhältnisse hätten! Sie arbeitet lieber gegen die Interessen des Volkes und man wird sich deshalb für die nächste Wahl vor allem die Namen der zustimmenden MdBs merken müssen.
Der Migrationspakt wird – gegen den Willen der Bevölkerung – unerwünschte und ungebetene Pflichten zementieren, in Folge den Zusammenhalt der Bürger und die Identität des Landes untergraben. Deshalb ist dessen Unterzeichnung strikt abzulehnen oder der Vertrag nur unter dem „Vorbehalt der Unverbindlichkeit der Verpflichtungen“ zu unterzeichnen.
Der Flüchtlingspakt hingegen formuliert sinnvolle Absichtserklärungen, die zu erfüllen jedes Volk bzw. jeder Signaturstaat nach eigenem Willen und Leistungsfähigkeit entscheiden muß. Wir wollen nicht zum „Gutsein“ gezwungen werden. Wir können und sind bereit viel zu leisten – aber bitte freiwillig! Diese Freiheit lässt uns der Flüchtlingspakt, der Migrationspakt nicht.