Diese Woche sorgten drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Aufsehen: EZB-Anleihenkauf, Rundfunkbeitrag, Diesel-Emissionsgrenzen: Alles rechtens. In wessen Namen urteilt das oberste EU-Gericht eigentlich?
EZB Staatsfinanzierung aus der Notenpresse
Die Finanzierung von Staaten durch die Notenpresse verstößt nicht nur gegen die Statuten der EZB sondern auch gegen den Vertrag von Maastricht. Doch genau das macht die EZB seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun festgestellt: alles o.k. - und setzt bestehende Verträge außer Kraft.
Frage: Muss sich das oberste EU-Gericht nicht an Recht und Verträge halten?
Dexit einzige logische Konsequenz aus diesem Urteil
Alice Weidel kommentiert: "Mit diesem Urteil ist zugleich Klarheit geschaffen, dass innerhalb des Euro-Systems keine Rückkehr zu einer soliden Geldpolitik mehr möglich ist. Um den absehbaren Schaden für die deutsche Volkswirtschaft zu begrenzen, muss Deutschland deshalb unverzüglich selbst den Ausstieg aus dem Euro vorbereiten. Der ‚Dexit‘ ist die logische Konsequenz aus diesem Urteil.“
Rundfunkbeitrag rechtens
Gestern urteilte das EuGH: Die GEZ-Abzocke in Deutschland ist rechtens. Der Rundfunkbeitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Frage: GEZ keine keine unerlaubte staatliche Beihilfe? Was sind die TV-Zwangsgebühren denn dann?
AfD als GEZ-Abschaffer?
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner macht deutlich, dass die einzige Chance zur Abschaffung des Rundfunkbeitrages nun in der Regierungsbeteiligung der AfD in zumindest einem Bundesland liegt:
"Dem würde sich eine sofortige Kündigung des entsprechenden Staatsvertrages anschließen und so das Einstürzen dieses Systems herbeiführen. Erst, wenn der große Palast des öffentlichen Rundfunks zum Einsturz gebracht wurde, können wir über neue minimalistische Alternativen nachdenken!"
Diesel Aus
Die EU-Kommission hatte eine Ausnahme zugelassen, um die strengen Euro-6-Emissionsgrenzwerte abzumildern. Diese Ausnahme wurde gestern vom EuGH gekippt. Damit werden weitere Millionen Autofahrer quasi enteignet, ihre PKW unverkäuflich.
Frage: Will der EuGH nicht nur Schaden den vielen PKW-Besitzern zufügen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland zerstören?
Frontalangriff der EU auf den Automobilstandort Deutschland
Der EU-Abgeordnete und Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen, kommentiert dies wie folgt:
„Die Ausweitung der Fahrverbote auf neue Dieselfahrzeuge ist ein neuerlicher Frontalangriff der EU auf den Automobilstandort Deutschland. Die aggressive ökopaternalistische Doktrin schränkt die Diesel-Mobilität immer weiter ein. Hunderttausende Arbeitsplätze werden zudem fahrlässig aufs Spiel gesetzt, wenn nicht bald eine umfassende Kurskorrektur erfolgt, sogar vernichtet.
Ich fordere die dieselfeindliche Bundesregierung auf, das Eigentum der Bürger endlich zu schützen. In einem ersten Schritt müssen die Messstellen und Grenzwerte von Auto-Abgasen überprüft und realitätsgerecht angepasst werden.In einem zweiten Schritt muss das EU-Recht geändert werden. Das hat die Bundesregierung bisher zum Schaden der Bürger sträflich versäumt.“
Anmerkung der Redaktion:
Kritische Stellungnahmen zu den o.g. EuGH-Urteilen gab es leider nur von der AfD. Wir hätten an dieser Stelle gerne auch Statements der Blockparteien veröffentlicht. Doch diese hüllten sich in Schweigen.