Nach Eingang einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft, ob im Verteidigungsressort Gelder veruntreut wurden.
Die Berateraffäre im Verteidigungsministerium (BMVg) wird zum Fall für die Justiz. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob die Vergabe von Berateraufträgen an die Firma Accenture den Tatbestand der Untreue erfüllen. Hintergrund ist eine anonyme Strafanzeige gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Ende 2018 bei den Ermittlern einging.
Sie beruft sich auf einen vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofs, der Digitalprojek- te des BMVg im Wert von 19,5 Millionen Euro untersucht hatte. Die Prüfer bezeichneten die Vergaben nicht nur als »unzulässig und vergaberechtswidrig«, sondern kamen zu dem Schluss, dass »vermeidbare Mehrausgaben in der Größenordnung von 1 Million Euro« entstanden seien.
Das Ministerium müsse klären, wer für den »wirtschaftlichen Schaden« verantwortlich sei. Das Ministerium räumte Verstöße gegen das Vergaberecht ein, wies einen Untreueverdacht aber zurück. Ein Schaden sei »nicht feststellbar«.