Politik absurd: Grüne, SPD machen die Aufnahme von IS-Terroristen zum Top-Thema. Willkommenskultur kennt schließlich keine Grenzen, auch bei Mördern nicht. - Und auch nicht bei Terroristen mit Doppelpass.
Der SPIEGEL, wiegelt ab: Terroristen? Sind auch Menschen. Müssen unbedingt nach Deutschland, besonders wenn's "Deutsche" sind.
SPIEGEL beschwichtigt:
IS-Kämpfer: "Nicht jeder war ein Henker"
Marcel Burzynski sitzt in einem kurdischen Gefängnis in Syrien. Er ist einer der deutschen IS-Kämpfer, die Deutschland jetzt wieder aufnehmen soll. SPIEGEL TV-Autor Andreas Lünser hat ihn vor einem Jahr exklusiv interviewt mehr...
Doppelpass-Terroristen
Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg hat Justizministerin Katarina Barley (SPD) in der Diskussion über inhaftierte IS-Anhänger aus Syrien scharf attackiert.
„IS-Kämpfer, die sich jetzt plötzlich an ihre deutschen Pässe erinnern, automatisch wieder in unser Land einreisen zu lassen, wäre fatal“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt.
„Barleys Untätigkeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird dazu führen, dass wir demnächst in komplexe juristische Schwierigkeiten kommen, falls wir IS-Kämpfern die Rückeinreise nach Deutschland verweigern wollen“, warnte Sensburg. Mit Blick auf Barley fügte er hinzu: „Solch eine Blockade durch eine Ministerin ist unerklärlich.“
Hintergrund ist ein vom Innenministerium vorgelegter Gesetzentwurf zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Dschihadisten mit Doppelstaatsbürgerschaft, der sich derzeit in regierungsinternen Ressortabstimmung befindet. Von Barley hieß es dazu am Dienstag, dass mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) vereinbart worden sei, das Vorhaben „zeitnah“ umzusetzen.
Grüne Terror-Willkommenskultur
Die Grünen haben das Verhalten der Bundesregierung bei der Rücknahme von IS-Kämpfern kritisiert. Auch wenn es "schon einige technische Probleme" gebe, die man angehen müsse, wenn man sie zurücknehmen wolle, fehle ihm die grundsätzliche Bereitschaft, sagte der Grünen-Außenpolitiker Omid Nouripour am Dienstag dem Sender n-tv.
"Mir fehlt, dass die Bundesregierung gerade den Staaten, die davon betroffen sind, erklärt, dass man grundsätzlich bereit ist sich um die eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu kümmern." Das sei die Verpflichtung, die jedes Land seinen Staatsbürgern gegenüber habe, "ob sie jetzt Heilige sind oder Terroristen", so Nouripour weiter.
Entzug der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler
In der Debatte um den Umgang mit der Rückkehr deutscher Staatsbürger aus islamistischen Terror-Gruppen hat Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) den Entzug der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler gefordert. Gegenüber BILD (Mittwoch) sagte Strobl: „Wer in fremden Streitkräften dient, verliert seine Staatsbürgerschaft! Das muss erst recht für eine Terrormiliz gelten!“
Eine Internierung heimkehrender Gefährder nach dem Vorbild des US-Stützpunktes Guantanamo auf Kuba ist nach übereinstimmender Meinung von Staatsrechtlern nicht möglich. "Das geht aus gutem Grund in Deutschland nicht", sagt der frühere Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU).
"Deutschland ist hier in einer sehr schwierigen Situation und zur Zurücknahme seiner Staatsbürger verpflichtet." Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist nach jetziger Rechtslage allerdings nicht möglich. Voraussetzung sei die Teilnahme an "kriegerischen Handlungen" der Beschuldigten. Ein Krieg sei jedoch definiert als Konflikt zwischen "Staaten" – und in diese Kategorie gehöre die Terror-Gruppen ISIS nicht, auch wenn sie sich selbst als "Kalifat"-Staat darstellen.
Schon 2014 gab es eine Bund-Länder-Gruppe der Innenminister, die prüfen sollte, wie man eine Wiedereinreise militanter Islamisten nach Deutschland verhindern könne. "Terror-Beteiligung" ist bis heute nicht im Gesetz als Tatbestand für den Entzug der Staatsbürgerschaft verankert. Auch Sicherungsverwahrung ist nicht ohne weiteres möglich, erklärt Verfassungsexperte Professor Ulrich Battis.
IS-Terroristen: Im Zweifel frei in Deutschland?
"Die Strafprozessordnung ist in Deutschland besonders streng: Es müssen konkrete Hinweise auf Straftaten oder Kriegshandlungen vorliegen. Ist das nicht der Fall, können die Rückkehrer frei einreisen."
Aber, so Battis: "Es bleibt immer noch das Polizeirecht: Besteht eine akute Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, dann können ISIS-Angehörige in Gewahrsam genommen werden." Dafür reiche es allerdings nicht aus, "dass die Leute im ISIS-Gebiet an der Waffe ausgebildet wurden“.
Deutsche Beamte könnten die ISIS-Kämpfer schon in Kurdistan verhören, um vorab Beweise zu sammeln, sagt Battis. „Dafür gibt es sogar einen Präzedenzfall: Der Chef der Bundespolizei hat im Sommer 2018 einen mutmaßlichen Mörder im nordirakischen Kurdengebiet befragt und schließlich ausgeflogen.“
Eine Anklage vor dem Strafgerichtshof in Den Haag sei dagegen nicht möglich, so Battis: „Deutschland hat die Straftatbestände extra so geschaffen, dass es diese Verfahren selbst führen kann.“ Hintergrund: Verfahren in Den Haag sind nur dann möglich, wenn das Heimatland der Angeklagten nicht in der Lage oder willens ist, die Verfahren zu führen.
Eine Verurteilung von Terror-Rückkehrern sei „nicht so schwierig, wie viele glauben. Denn die Erkenntnislage über die Verbrechen der deutschen ISIS-Kämpfer sind recht detailliert – auch dank der Arbeit der israelischen und US-Geheimdienste.“