In Sachen Thüringen gibt es ein Verfahren gegen Merkel wegen Amtsmissbrauch und eine Anzeige wegen § 106 StGB: Nötigung von Verfassungsorganen. Was hat die Kanzlerin zu befürchten?
§ 106
Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
(1) Wer
1. | den Bundespräsidenten oder | ||
2. | ein Mitglied | ||
a) | eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes, | ||
b) | der Bundesversammlung oder | ||
c) | der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes |
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Stephan Brandner fordert auch Ermittlungen gegen Mitglieder des Koalitionsausschusses
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner sieht in dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 8. Februar 2020 eine strafrechtlich relevante Nötigung von Thomas Kemmerich nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch. In dem Papier des Koalitionsausschusses heißt es:
„Die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen mit einer Mehrheit, die nur durch Stimmen der AfD zustande kam, ist ein unverzeihlicher Vorgang. Die Koalitionspartner erwarten, dass der gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich heute daraus die einzig richtige Konsequenz zieht und von seinem Amt zurücktritt.“
Dazu erklärt Brandner: „Der Verdacht steht hier sehr eindeutig im Raum, dass Thomas Kemmerich durch die Mitglieder des Koalitionssauschusses genötigt wurde, sein Amt als Ministerpräsident Thüringens abzugeben. Die Staatsanwaltschaft muss nun ermitteln, ob die Tatbestandsmerkmale insbesondere des Paragrafen 106 StGB vorliegen und gegebenenfalls die mutmaßlichen Täter aus CDU/CSU und SPD anklagen.“
Neuer "Ostbeauftragter" spricht Osten Demokratieverstäbdnis ab
Der neue Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), will in den ostdeutschen Ländern in einen "zivilgesellschaftlichen Diskurs" einsteigen.
"Wir haben offensichtlich einen nicht kleinen Teil der Bevölkerung im Osten, der mit grundlegenden Mechanismen der Demokratie fremdelt", sagte Wanderwitz der "Welt" (Donnerstagsausgabe).
"Zum Beispiel damit, dass Kompromisse in einer Demokratie unausweichlich sind. Dass Mehrheitsmeinungen akzeptiert werden müssen. Dass der Verfassungsbogen links wie rechts endlich ist."
Er wolle die "Debatte darüber, was in den neuen Ländern los ist, auf jeden Fall aufnehmen". Wanderwitz äußerte sich auch dazu, warum er die AfD und insbesondere deren Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland auf Twitter einmal als "giftigen Abschaum" bezeichnet hatte. "Ich würde das heute zurückhaltender formulieren. Wir dürfen uns deren Sprache nicht zu eigen machen. Aber manches Mal gehen einem halt dann doch auch die Gäule durch."
Michael Mross im Gespräch mit Christian Hiß: