"Teils falsch": Letzte Woche bekam die Zensur-Agentur „CORRECTIV“ vom Oberlandesgericht Karlsruhe einen Dämpfer. Wird den selbsternannten Wahrheitswächtern bei Facebook bald das Handwerk gelegt?
CORRECTIV versteht sich selbst als Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum. Man stellt Nachforschungen zu Missständen in der Gesellschaft an und fördert angeblich Medienkompetenz. Was zunächst nach objektiver Beobachtung der Presse klingt, entpuppt sich meist als Meinung.
In diesem speziellen Fall heißt das: Wer anderer Meinung ist als CORRECTIV, wird kritisiert und gebrandmarkt. Die „Faktenchecker“ maßten sich an, Facebookbeiträge durch ein symbolhaftes Negativemblem als nicht glaubwürdig anzuschwärzen.
Merkels Doktorarbeit "gut"
Betroffen davon auch ein Artikel von MMnews, der die Doktorarbeit von Angela Merkel kritisierte mit dem Titel "Merkel Doktorarbeit: Ein Fake?".
In dem Artikel wurde kritisiert, dass die Arbeit wenig wissenschaftlich sei und überwiegend aus Zitaten von bekanntem Material besteht. Die Doktorarbeit sei deshalb infrage zu stellen.
Die CORRECTIV-Faktenchecker urteilten, dass der Artikel "falsch" sei, weil nahmhafte Medien wie z.B. die Süddeutsche Zeitung befunden hätten, dass Merkels Doktorarbeit "gut" sei.
MMnews wurde fortan mit einem "Warnhinweis" versehen und kassierte eine Verwarnung von Facebook, mit dem Hinweis, dass die Sichtbarkeit von MMnews-Seiten reduziert wurde.
Das Beispiel zeigt: Den Faktencheckern geht es oft gar nicht um Fakten, sondern um Meinung. Regierungsmeinung.
Ob eine Doktorarbeit gut oder schlecht ist, kann so oder so interpretiert werden. Es handelt sich dabei nicht um Fakten, sondern um Meinung, auch wenn diese in den Augen von CORRECTIV missliebig ist.
Das Urteil
Diesem Treiben bot ein Gericht nun Einhalt. Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat im Auftrag des Onlinemagazins „Tichys Einblick“ geklagt und recht bekommen. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit.
Damit führt das Gesetz nicht aus, was eine wahre oder falsche Meinung ist; stattdessen heißt es dort ganz bewusst: Eine Zensur findet nicht statt. Aber genau diese Zensur maßt sich CORRECTIV an. Dass man dort auf dem linken Auge blind ist, bedarf heutzutage ja fast keiner Erwähnung mehr.
„Tichys Einblick“ hatte über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet und den Artikel auf Facebook angezeigt. „Correctiv“ unterzog den offenen Brief im Auftrag von Facebook einer Prüfung und versah den Bericht darüber mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“.
Steinhöfel in der FAZ: „Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das ganze System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die unkontrollierte Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition, da diese jetzt auch wettbewerbsrechtlich angegriffen werden können.“
Geldgeber
Auf der Suche nach den Finanzquellen dieser selbst ernannten Zensurguerilleros stößt man auch auf die Bundesregierung, und zwar in Form der Bundeszentrale für politische Bildung, von der diese Gruppe Fördermittel erhält.
Außerdem bekommt CORRECTIV für jeden Faktencheck 1000 Euro von Facebook, wie es laut Insidern heißt. Doch das sind Gerüchte, sie können "teils falsch" sein.
So fragt man sich: Cui bono - wem nützt es? #CORRECTIV ist als Vorfeldorganisation entlarvt, deren „Bemühungen“ dienen der Denunziation der Opposition und aller nicht genehmen Narrative.
Mit dem Urteil zu „Tichys Einblick“ wurde der selbsternannten "Wahrheits-Truppe" der erste Zahn gezogen. Es ist ein wichtiger Sieg über die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit.