München: Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt. Alkoholverbot in Hotspots.
Die bayerische Landeshauptstadt erlässt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Ab Donnerstag (24. September) gilt bis einschließlich 1. Oktober eine Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt – jeweils von 9 bis 23 Uhr. Außerdem gibt es Einschränkungen bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie.
An den fünf bekannten Hotspots gelten am Wochenende wieder die üblichen Alkoholverbote. Mit den Maßnahmen soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.