Die heute in Dresden geplante "Querdenken" - Kundgebung gegen die Corona-Politik bleibt weiter verboten. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden entschied auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in der Nacht zum Samstag entsprechend.
Wie das Oberverwaltungsgericht am frühen Samstagmorgen mitteilte, überwiege das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor.