Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die Ankündigung des Konzertveranstalters Eventim, eine Corona-Impfung künftig zur Voraussetzung für eine Teilnahme an Veranstaltungen machen zu wollen.
"Es macht einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken muss oder ob Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten", sagte Lambrecht dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Privatunternehmen dürften im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten.
"Juristen sprechen hier vom Grundsatz der Privatautonomie. Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können."
Die SPD-Politikerin sagte allerdings, dass es anfangs nicht genügend geimpfte Personen geben werde, "dass sich solche Unterscheidungen für die Wirtschaft lohnen würden". Und je weiter die Impfungen voranschreiten, desto eher werde man zur Normalität zurückkehren können. "Wir sprechen hier also nur über einen relativ kurzen Übergangszeitraum."
Der Chef des Ticketverkäufers und Konzertveranstalters CTS Eventim, Klaus-Peter Schulenberg, hatte zuvor der "Wirtschaftswoche" gesagt: "Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen." Das Unternehmen habe seine Systeme bereits so eingerichtet, dass diese auch Impfausweise lesen könnten.
Foto: Christine Lambrecht, über dts Nachrichtenagentur