Das Bundesjustizministerium will den Messenger-Dienst Telegram dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) unterwerfen. Somit würde die Plattform genauso reguliert wie die sozialen Netzwerke Facebook, Twitter oder Tiktok.
Die Betreiber müssten strafbare Inhalte nach Bekanntwerden zeitnah löschen und ab Februar 2022 auch dem Bundeskriminalamt melden.
Über die Pläne des Ministeriums berichtet jetzt der "Spiegel". Betroffen von dem Schritt wären nur die öffentlichen Kanäle von Telegram. Das zum Ministerium gehörende Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass die deutschen Kanäle insgesamt mehr als zwei Millionen Nutzer haben. Dieser Schwellenwert ist für das NetzDG entscheidend.
Das Bonner Bundesamt hat nach "Spiegel"-Informationen bereits zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram eingeleitet, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 3 und § 5 des NetzDG. Weil Telegram laut dem Amt weder die im Gesetz vorgesehene Beschwerdemöglichkeit für strafbare Inhalte noch einen Ansprechpartner mit deutscher Adresse hat, drohen dem Unternehmen Strafzahlungen von bis zu fünfeinhalb Millionen Euro.
Zwei Anhörungsschreiben sind in der Angelegenheit von Bonn nach Dubai versandt worden, wo Telegram nach eigenen Angaben seinen Firmensitz hat. Sie wurden am 20. Mai 2021 als Verbalnote durch die deutsche Botschaft an das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate übermittelt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) setzt sich darüber hinaus dafür ein, Telegram auf europäischer Ebene zu regulieren. "Keine Plattform, die millionenfach in der EU genutzt wird, darf sich unserer Rechtsordnung entziehen", sagte Lambrecht dem "Spiegel". Die Zugriffszahlen von Telegram sind laut Unternehmen zuletzt weltweit stark gestiegen und sollen derzeit bei 570 Millionen aktiven Nutzern liegen.
Foto: Smartphone-Nutzerinnen, über dts Nachrichtenagentur