Die AfD darf nach gegenwärtigem Stand in Bremen nicht zur Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss beschloss am Freitag einstimmig, die Landesliste der Partei nicht zuzulassen.
Grund sei, dass eine laut Bundeswahlgesetz erforderliche eidestattliche Versicherung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht vorgelegt worden sei, berichtet das für gewöhnlich gut informierte Portal "wahlrecht.de".
Dem Vernehmen nach soll es interne Querelen geben. Der Bremer AfD-Vize-Landeschef Thomas Jürgewitz sagte dem "Spiegel", er werde beim Bundeswahlleiter Widerspruch einlegen und versuchen, die Entscheidung rückgängig zu machen. Sein Landesverband sei "guter Hoffnung", dies auch am Ende zu erreichen.
Bliebe es bei dem Ausschluss, würde die AfD am 26. September nicht bundesweit antreten. In Bremen wohnen allerdings weniger als ein Prozent aller bundesweit Wahlberechtigten. Bei der Bürgerschaftswahl 2019 kam die AfD auf 6,1 Prozent.
Foto: Bremer Stadtmusikanten, über dts Nachrichtenagentur