Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. So müsse zwischen dem Inkrafttreten der Neuregelung und der Sanktion ein Zeitraum liegen, der es dem bisher Nichtgeimpften erlaube, auf die drohende Sanktion reagieren zu können, sagte Pestalozza dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). Er müsse die Gelegenheit haben, sich impfen zu lassen.
"Ohne eine solche Übergangsregelung würde die Sanktion eine unzulässige Rückwirkung entfalten." Als weitere Bedingung nannte Pestalozza, dass keine medizinischen Gründe gegen die Impfung der betreffenden Person sprechen dürften. Außerdem müsse das Impfangebot zeitlich und örtlich zumutbar sein. Die betreffende Person dürfe zudem nicht aus "nachvollziehbaren Gründen", etwa wegen eines Auslandsaufenthalts, daran gehindert sein, ein Impfangebot wahrzunehmen.
Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhardt hält einen Stopp von Quarantäne-Entschädigungen nicht generell für zulässig. Es müssten lediglich diejenigen, die sich ungeimpft "bewusst" an einen Corona-Hotspot begeben, einen Verlust der Lohnfortzahlung hinnehmen, sagte Degenhardt dem "Handelsblatt". Als Beispiel nannte der Jurist Reiserückkehrer aus einem sogenannten Hochinzidenzgebiet. Diese müssten die "Folgen ihres eigenverantwortlichen Handelns" selbst tragen.
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