Wer bei der Stimmabgabe für die Bundestagswahl keine Maske trägt, kann aus dem Wahlraum verwiesen werden. Diese Regelung gilt für die meisten Bundesländer.
Bei der Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen muss im Wahllokal eine Maske getragen werden. Diese Regelung gilt offenbar in fast allen Bundesländern.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster (NRW) hat am Freitag einen Eilantrag gegen die geltende Maskenpflicht abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts werden die Wahlberechtigten durch das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht daran gehindert, ihr Wahlrecht auszuüben. Die Stimmabgabe werde hierdurch auch nicht unzumutbar erschwert.
Auch die Wahlvorstände müssen - wenn sie nicht zum Beispiel hinter einer Plexiglasscheibe sitzen - Maske tragen. Die neue Schutzverordnung beschäftigt sich auch mit Maskenverweigerern, denen man das Wahlrecht nicht einfach absprechen kann. Ihnen soll vor Ort die Möglichkeit zur Stimmabgabe ermöglicht werden, ohne, dass andere Personen gefährdet werden. Genauer wird die Verordnung nicht. Vorstellbar wäre, dass ein Wahllokal bis auf die Vorstände geräumt wird.
Ist die Stimmabgabe unter solchen Umständen absolut nicht möglich, kann ein Maskenverweigerer laut dem neuen Regelwerk aus dem Wahllokal geworfen werden.