In Hessen gilt die 2G-Option jetzt auch für den Einzelhandel: Geschäfte dürfen Ungeimpften den Zutritt verweigern.
Bisher können Betreiber im hessischen Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich wählen, ob sie nur noch Corona-Geimpfte und -Genesene in ihre Räumlichkeiten lassen. Nun erweitert die Landesregierung das 2G-Optionsmodell. Es gilt künftig auch im Einzelhandel.
Auch Einzelhändler in Hessen können nun wählen, ob sie nur noch Corona-Geimpfte und -Genesene in ihren Läden empfangen. Dieses 2G-Optionsmodell wird auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet, wie die Landesregierung zu den neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts mitteilte.
Die Landesregierung geht davon aus, dass der hessische Einzelhandel die 2G-Option höchstens tageweise nutzen wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs wie Supermärkte davon keinen Gebrauch machen werden.