Im Terror-Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. hat das Oberlandesgericht München die Angeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die 30-Jährige wurde am Montag unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. Zudem waren ihr in dem Prozess Beihilfe zum versuchten Mord und zum versuchten Kriegsverbrechen vorgeworfen worden.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Unter anderem soll sie durch Untätigkeit für den Tod eines fünfjährigen Mädchens mitverantwortlich sein. Den Ermittlungsbehörden zufolge hatte der Ehemann der Frau das Kind bei sengender Hitze im Freien angekettet und verdursten lassen. Die Angeklagte habe ihren Ehemann gewähren lassen und nichts zur Rettung des Mädchens unternommen.
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