Querdenken-Gründer Michael Ballweg befindet sich seit über 6 Monate in U-Haft, obwohl wesentliche Teile des Vorwurfskonstruktes der Staatsanwaltschaft in sich zusammengefallen sind. Der Anwalt spricht von einer Politisierung des Verfahrens. Eine Entlassung ist nicht in Sicht.
von Dr. Alexander Christ, Anwalt von Michael Ballweg
Am 29. Dezember befindet sich Michael Ballweg nunmehr seit sechs Monate in Untersuchungshaft. Aus Sicht der Verteidigung nach wie vor zu Unrecht. Sämtlicher bisheriger Vortrag des Verteidigerteams hat bisher dazu geführt, daß wesentliche Teile des Vorwurfskonstruktes der Staatsanwaltschaft Stuttgart in sich zusammengefallen sind.
Während der Vorwurf am Anfang auf Betrug und Geldwäsche lautete, wird Michael Ballweg inzwischen nur noch ein sogenannter „untauglicher Versuch“ vorgehalten. Dieser juristische Begriff bezeichnet eine sich lediglich im Kopf des Beschuldigten abspielende Tathandlung, bei der aber tatsächlich niemand zu Schaden gekommen ist. Die Definition lautet: eine Handlung, bei der der Täter irrig einen Sachverhalt annimmt, bei dem er, wenn er vorliegen würde, einen Tatbestand verwirklichen würde.
Warum wird die Untersuchungshaft aber dann nicht beendet? Viele, auch auf Seiten der Unterstützer von Michael Ballweg, meinen, wenn ein Staat jemanden so lange in Untersuchungshaft hält, dann müsse an den Vorwürfen doch wohl etwas dran sein. Warum wird die U-Haft nicht beendet, wenn die Sachlage so klar ist? Weil es sich bei der Haft von Michael Ballweg um ein Politikum handelt. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht sind von der Verteidigung in die Enge getrieben, kommen aus ihrer Ecke nicht mehr ohne Gesichtsverlust heraus.
Nach der festen Überzeugung der Verteidigung ist der gegenwärtige Haftbefehl, der die Untersuchungshaft aufrecht erhält, rechtsunwirksam. Das Amtsgericht hat einen fatalen Rechtsfehler begangen, indem Michael Ballweg im letzten Termin die Möglichkeit verwehrt wurde, sich vollständig zum Sachstand zu äußern. Das nennt man Verweigerung des rechtlichen Gehörs, dies stellt einen dramatischen Formfehler dar, der den Haftbefehl unwirksam macht. Allein aus diesem Grund muß die U-Haft nunmehr unverzüglich vom OLG Stuttgart beendet werden. Wir warten gegenwärtig auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts.
Noch ein Wort an all diejenigen, denen das ganze Verfahren zu lange dauert, die meinen, die Verteidigung mache ihre Arbeit schlecht: ein jeder möge sich daran erinnern, daß wir alle derzeit frei sind, während Michael Ballweg seiner Freiheit beraubt wird.
Ich habe heute kurz mit Michael sprechen können. Er ist in bewundernswerter Weise stabil und ungebrochen. Gleichwohl spürt er die ungeheure Wucht des Unrechts, die dieser Staat gegen ihn entfaltet. Die Verteidigung tut das Mögliche, immer in enger Absprache mit Michael. Jeder, der hieran Kritik übt, möge sich überlegen, wie es sich anfühlen würde, selbst in Untersuchungshaft zu sitzen…
Die Verteidigerstrategie ist an den Wünschen des Betroffenen auszurichten, an nichts sonst. Dabei tun alle Beteiligten alles, um diesen unrechtmäßigen Zustand schnellstmöglich zu beenden. Das setzt aber ein rechtsstaatlich fehlerfreies Verfahren voraus – und genau das findet hier aus meiner Sicht nicht statt, hat aber nichts mit dem Verteidigerteam, sondern allein mit der Staatsraison und der Politisierung dieses Verfahrens zu tun.
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