Das Landgericht Bochum hat einen Arzt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt und die sofortige Vollstreckung angeordnet. Der Mediziner soll falsche Impfbescheinigungen erstellt haben.
Dr. Heinrich Habig, ein Arzt aus Recklinghausen, soll mehr als 200 Patienten eine Corona-Schutzimpfung bescheinigt haben, obwohl er sie gar nicht geimpft hatte. Das Bochumer Landgericht verhängte gegen den 67-Jährigen am Donnerstag dafür eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Bei der Entscheidung handelt es sich lediglich um ein erstes Teilurteil. Das Verfahren wegen über 400 weiterer möglicher "Schein-Impfungen" wird in einem Monat fortgesetzt. Sollte der Mediziner in diesen Fällen ebenfalls verurteilt werden, würde am Ende eine Gesamtstrafe gebildet werden. Seit Ende November 2022 kann die Fälschung von Gesundheitsdokumenten in Deutschland härter bestraft werden: Es drohen Geldstrafen oder Haft bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren.
Tiefpunkt deutscher Justiz
„Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig“, schreibt der Rechtsanwalt und Prozessbeobachter Chris Moser in seinem Telegram-Kanal: „Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen. Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine ‘rechtsfeindliche Gesinnung‘ vor.
Das Fazit des Anwalts: „Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.“
Nach eigener Einschätzung hat Habig Menschen geholfen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befanden und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden ist. Der Arzt berief sich dabei auf Notwehr. Für ihn habe es lediglich die Wahl gegeben, seine Patienten wider besseren (Ge)Wissens zu „impfen“ – oder ihnen eine Impfbescheinigung auszustellen, um sie so aus einer empfundenen oder tatsächlichen Notlage zu befreien.