AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Schock für ARD + ZDF: Klage gegen GEZ erfolgreich

Beitragsblocker siegt vor Landgericht München gegen "ARD ZDF Beitragsservice". Eine eingeleitete Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Bayerischen Rundfunks wurde vom Gericht abgelehnt. 

 

Pressemitteilung von "Beitragsblocker", eine Rechtsanwaltskanzlei, die nach eigenen Angaben gegen Honorar GEZ-Klagen durchführt:

Das Landgericht München hat in der vergangenen Woche in einem Verfahren in 2. Instanz der Beschwerde einer promovierten Rechtsanwältin stattgegeben.

Die Juristin hatte die Argumentation des Beitragsblockers verwendet, um die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wirksam zu verhindern. Die Klägerin hatte seit 2022 keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt und gegen sämtliche Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt sowie letztlich Klage erhoben. Die Klägerin hatte sich zusätzlich mit einer Beschwerde gegen die Eintragung im Schuldnerregister gewandt. Ihr Widerspruch war nun erfolgreich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, hier der Bayerische Rundfunk, hatte aufgrund des laufenden Klageverfahrens auf die weitere Vollstreckung ausdrücklich verzichtet.

"Der rechtliche Hintergrund ist von erheblicher und grundsätzlicher Bedeutung", so die Rechtsanwältin Karolin Ahrens, die das Anwaltsteam des Beitragsblockersleitet. "Sämtliche Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik sind seit dem 01.08.2012 freiberuflich tätig und aufgrund einschlägiger Gesetzesänderungen u.a. in der GVO (Gerichtsvollzieherordung) nicht mehr als Beamte der Justiz tätig." Voraussetzung für eine Ersatzvornahme - sprich dass ein Freiberuflicher hoheitlich tätig werden darf - ist nämlich, dass die Handlung übertragbar ist. Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG iVm Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG ist jedoch die Zwangsvollstreckung - die ggf. unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs erfolgt - nicht auf Freiberufler übertragbar und damit in der jetzigen Form verfassungswidrig.

Dies hat auch das BVerfG schon in seiner Entscheidung vom 27.4.1959 festgestellt (BVerfGE 9, 268): „Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“

Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, eine Inkassolizenz zu beantragen, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, ein Gewerbe anzumelden sowie Steuern abzuführen. Bislang ist der Gerichtsvollzieher lediglich bei der Unfallversicherung für die privatwirtschaftlich Tätigen aufgenommen worden. Er ist insbesondere nicht befugt, eine Vermögensauskunft iSv § 802a, 802c ff ZPO abzunehmen. Nach Einschätzung der Anwälte des Beitragsblockers handelt es sich hier um massive Grund - und Menschenrechtsverletzungen. Der Gerichtsvollzieher dürfte derzeit mit seinem Privatvermögen haften.  Auch ist bei entsprechender Kenntnis des Gerichtsvollziehers zu prüfen, ob Straftatbestände erfüllt werden. In Frage kommen Amtsanmaßung, Titelmissbrauch und Nötigung bis hin zum Raub.

Die von den freiberuflich tätigen Gerichtsvollziehern verlangte Vermögensauskunft steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einem "Offenbarungseid" wie es veraltet vor Eintritt einer Insolvenz bezeichnet wurde. Die Vermögensauskunft soll dem Gläubiger die Möglichkeit zur Prüfung eröffnen, an welcher Stelle er noch Vermögen abschöpfen kann. Ob der Betroffene tatsächlich insolvent ist oder finanziell gut ausgestattet, belegt diese Auskunft nicht. Insbesondere, da es sich nach der juristischen Bewertung des Anwaltsteams von Beitragsblocker um eine Straftat handelt. Der "Gerichtsvollzieher" handelt rechtswidrig, sodass diese Informationen keine negativen Rechtsfolgen für den Betroffenen haben können, sondern im Gegenteil, erhebliche Entschädigungsansprüche auslösen.

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Nach der Entlassung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will Bundesverkehrsminister Volker Wissing weiterhin im Bundeskabinett verbleiben. Er tritt stattdessen [ ... ]

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Zahlen im September gegenüber August saison- und kalenderbereinigt um 2,5 Prozent gesunken. Im weniger volatilen [ ... ]

Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Berlin : Wissing bleibt Verkehrsminister und tritt aus FDP aus. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere [ ... ]

Jörg Kukies (SPD) soll offenbar die Nachfolge von Christian Lindner (FDP) als Bundesfinanzminister antreten. Das berichten das ARD-Hauptstadtstudio und der Sender ntv übereinstimmend. Kukies [ ... ]

FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer hat das Aus der Ampel-Koalition gerechtfertigt. Solange es ginge, habe die FDP konstruktive Vorschläge gemacht, sagte Meyer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am [ ... ]

Basierend auf den Daten der ersten zehn Monate des Jahres geht der EU-Erdbeobachtungsdienst Copernicus davon aus, dass 2024 mit "ziemlicher Sicherheit" das erste Jahr war, in dem die globale durchschnittliche [ ... ]

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erwartet, dass der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz im Fall seiner Wahl zum Bundeskanzler gut mit Donald Trump als US-Präsident zusammenarbeiten werde. [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.