Der Gründer der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, hat scharfe Kritik an einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart geübt, die Freigabe seines Vermögens und des Vermögens seines Unternehmens weiter hinauszuzögern.
Am 6. Oktober hat das Landgericht Stuttgart beschlossen, die Anklage gegen Michael Ballweg in allen einen früheren Haftbefehl und diverse Vermögensarreste betreffenden Vorwürfen nicht zuzulassen. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart sofortige Beschwerde eingelegt, diese aber bis zum heutigen Tage nicht begründet. Dennoch hat das Oberlandesgericht nun überraschend die vom Landgericht angeordnete Freigabe des Vermögens von Michael Ballweg vorläufig gestoppt.
„Die Staatsanwaltschaft hat ihre Beschwerde gegen die Nichteröffnung der Anklage noch nicht einmal begründet und das Oberlandesgericht mir wiederholt das rechtliche Gehör verweigert. Trotzdem setzt das Gericht nun die Freigabe aus und hält damit mein gesamtes Vermögen weiterhin fest“, so Ballweg.
Die Arrestbeschlüsse stammten aus dem Juni 2022 und basierten auf Vorwürfen, die sich in der Zwischenzeit durch Zeugenbefragungen der Staatsanwaltschaft selbst Großteils in Luft aufgelöst hätten. „Die fast 1,5 Jahre alten Vorwürfe rechtfertigen in keiner Weise mehr einen derart massiven Eingriff in meine Grundrechte“, betont Ballweg.
Er kritisiert, dass durch die Aussetzung der Vollziehung nun selbst der unstrittige Teil seines Vermögens, der sogar nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht mehr von den Vorwürfen betroffen sei, weiter festgehalten werde. „Dies ist völlig unverhältnismäßig und widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien“, so Ballweg.
Er fordert das Gericht auf, umgehend zumindest die Freigabe der nach eigenen Angaben der Staatsanwaltschaft unproblematischen Vermögensteile anzuordnen. „Eineinhalb Jahre nach Erlass der Arreste besteht keine Rechtfertigung mehr für einen vollumfänglichen und undifferenzierten Zugriff auf mein Vermögen“, betont Ballweg. Seine Anwälte behalten sich vor, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Verfassungsbeschwerde einzulegen.