Fast 6.000 Bedarfsgemeinschaften in Deutschland hatten im Juli 2023 einen Zahlungsanspruch an die Arbeitsagentur für Arbeit, der größer als 5.000 Euro war – darunter auch Alleinerziehende oder Singles.
Ein großer Teil der knapp 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften in Deutschland muss mit einem Betrag unter 1.000 Euro auskommen – rund 1,1 Millionen Haushalte. So steht es in einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (Stand: April 2023), die der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer abgefragt hat und die NIUS exklusiv vorliegt. Als Bedarfsgemeinschaften zählen für die Arbeitsagentur sowohl Singlehaushalte, Alleinerziehende mit und ohne Kind, als auch Familien mit und ohne Kind. Knapp 1,7 Millionen dieser Haushalte haben einen Zahlungsanspruch von unter 2.000 Euro. 288.515 Bedarfsgemeinschaften müssen mit einem Betrag unter 3.000 Euro auskommen.