Die Universität Bayreuth hat die Plagiatsprüfung gegen AfD-Chefin Alice Weidel eingestellt und leitet kein Hauptverfahren ein. Es konnte kein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden.
Pressemitteilung Uni Bayreuth
Nach Auffassung der Kommissionsmitglieder sind in der Arbeit vereinzelt Zitierfehler – das heißt die Übernahme von Textpassagen aus anderen Werken ohne entsprechende Kennzeichnung – festzustellen. Diese Passagen reichen aber nach Umfang und Bedeutung nicht aus, um gemäß den Anforderungen von § 8 der Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten ein schuldhaftes (also grob fahrlässiges oder vorsätzliches) wissenschaftliches Fehlverhalten zu belegen.
Diese Bewertung ergibt sich vor allem daraus, dass die Passagen, für die sich der Verdacht einer ungekennzeichneten Übernahme erhärtet hat, nach Zahl und Umfang gering sind und diese Passagen die Darstellung des allgemeinen volkswirtschaftlichen Wissenstandes bzw. Faktenbeschreibungen betreffen. Es handelt sich um eine einstellige Zahl von Passagen, in denen Lehrbuchwissen wiedergegeben wird. Ein Versuch, sich Forschungsergebnisse anderer Autoren anzueignen, die noch nicht allgemein bekannt sind, kann damit nicht festgestellt werden. Auch fehlen angesichts der geringen Zahl der Passagen Anhaltspunkte für ein systematisches Vorgehen. Daher stimmten die Kommissionmitglieder einstimmig gegen die Einleitung eines Hauptverfahrens. Das Verfahren wird gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung eingestellt.