Zum Jahresende 2023 sind in Deutschland rund 3,17 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um etwa 95.000 oder drei Prozent.
Schutzsuchende sind Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Neben Ukrainern (977.000 Personen; -drei Prozent zum Vorjahr) waren die meisten Schutzsuchenden syrische (712.000; +sechs Prozent), afghanische (323.000; +13 Prozent), irakische (200.000; -fünf Prozent) oder türkische (152.000; +51 Prozent) Staatsangehörige. Zusammen stellten diese fünf Staatsangehörigkeiten fast drei Viertel aller Schutzsuchenden.
2,53 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2023 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus, das waren 275.000 mehr als im Vorjahr (+zwölf Prozent). Dieser Anstieg ist vor allem auf die Anerkennung von ukrainischen Schutzsuchenden (+188.000) zurückzuführen. Die vier Herkunftsstaaten Ukraine (37 Prozent), Syrien (25 Prozent), Afghanistan (zehn Prozent) und Irak (sechs Prozent) machten gemeinsam mehr als drei Viertel aller Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus aus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (87 Prozent oder 2,2 Millionen Personen), lediglich 13 Prozent (340.000) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus.
Etwa die Hälfte der befristet anerkannten Schutzsuchenden (1,1 Millionen Personen) erhielt ihren Schutzstatus im Rahmen eines Asylverfahrens. Die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war dabei mit einem Anteil von 52 Prozent (562.000) der häufigste Schutztitel. Der Anteil subsidiär Schutzberechtigter lag bei 30 Prozent (326.000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden, die Ihren Schutzstatus in einem Asylverfahren erhielten.
Neben dem Weg über ein Asylverfahren gibt es auch die Möglichkeit, ohne Asylverfahren einen befristeten Schutzstatus zu erlangen: Hier ist der vorübergehende Schutz, der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Anwendungsfall. Diesen Schutzstatus hatten 83 Prozent (919.000) der befristet anerkannten Schutzsuchenden ohne Asylverfahren zum Jahresende 2023 inne.
Der Anteil der weiblichen Personen unter den anerkannten Schutzsuchenden lag Ende 2023 bei 49 Prozent und somit in etwa so hoch wie bei der ausländischen Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung (je 51 Prozent). Anerkannte Schutzsuchende waren durchschnittlich 32,2 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung lag dagegen bei 36,6 Jahren, das Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung bei 44,6 Jahren. 29 Prozent der anerkannten Schutzsuchenden waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (ausländische Bevölkerung: 18 Prozent; Gesamtbevölkerung: 17 Prozent), 69 Prozent waren Menschen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren (ausländische Bevölkerung: 76 Prozent; Gesamtbevölkerung: 64 Prozent).
Die Gruppe der Personen mit anerkanntem Schutzstatus ist hinsichtlich der demografischen Kenngrößen nicht homogen: Mit 62 Prozent war der Anteil der Mädchen und Frauen unter den anerkannten ukrainischen Schutzsuchenden deutlich höher als unter den anerkannten Schutzsuchenden aus Syrien oder Afghanistan (je 39 Prozent), so das Bundesamt. Auch das Durchschnittsalter unterscheidet sich: Während syrische, afghanische und irakische anerkannte Schutzsuchende durchschnittlich 27 Jahre alt waren, lag das Durchschnittsalter der ukrainischen Personen bei 34 Jahren.
Gemessen am Bevölkerungsanteil lebten Ende 2023 die meisten anerkannten Schutzsuchenden in den Stadtstaaten Bremen (5,5 Prozent), Hamburg (4,1 Prozent) und Berlin (4,0 Prozent) sowie im Saarland (4,6 Prozent). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (2,1 Prozent), Bayern (2,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (2,3 Prozent).
Zu den Schutzsuchenden zählten zum Stichtag am 31. Dezember 2023 rund 455.000 Personen mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag oder Antrag auf vorübergehenden Schutz noch nicht rechtskräftig entschieden worden war, so das Bundesamt weiter. Das waren 115.000 Personen weniger als im Vorjahr (-20 Prozent).
Der Rückgang ist vor allem auf eine Abarbeitung der Anträge von Ukrainern zurückzuführen: So hatten Ende 2023 rund 50.000 Ukrainer einen offenen Schutzstatus, ein Jahr zuvor waren es bis zu 271.000 Personen gewesen. Zeitgleich stieg die Zahl von Personen mit offenem Schutzstatus bei anderen Staatsangehörigkeiten teilweise stark, insbesondere bei Personen mit türkischer (+130 Prozent auf 84.000 Personen) und syrischer Staatsangehörigkeit (+37 Prozent auf 81.000 Personen).
Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben, zählen zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus: Ende 2023 traf dies auf 189.000 Personen zu, das waren 65.000 weniger als Ende 2022 (-25 Prozent). Bei 83 Prozent von ihnen war eine Duldung im AZR registriert, das heißt, die Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt.
Der Rückgang der Zahl der Personen mit abgelehntem Schutzstatus ist zum größten Teil auf einen deutlichen Rückgang an Duldungen (-28 Prozent auf 157.000) zurückzuführen. Dieser erstmalige Rückgang der Duldungen seit dem Jahr 2012 dürfte im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Chancenaufenthaltsgesetzes zum Jahresende 2022 stehen, teilten die Statistiker weiter mit. Dadurch können Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren mit Duldung in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen für 18 Monate einen sogenannten Chancen-Aufenthaltstitel erhalten.
Die größten Rückgänge bei den Duldungen gegenüber dem Vorjahr gab es bei irakischen (-10.000) und afghanischen (-9.000) Staatsangehörigen. Ende 2023 hatten irakische (zwölf Prozent oder 23.000), afghanische (sieben Prozent oder 14.000) und nigerianische (sechs Prozent oder 12.000) sowie russische Staatsangehörige (sechs Prozent oder 11.000) die größten Anteile an allen Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus.
Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), über dts Nachrichtenagentur