Die ZEIT hat heute berichtet und alle Medien übernahmen den Artikel ohne nachzuhaken: AfD Spitzenkandidatin Alice Weidel soll angeblich eine Asylbewerberin beschäftigt und schwarz bezahlt haben. Alles falsch.
Die ZEIT hat heute berichtet, dass Alice Weidel eine Asylbewerberin „schwarz“ für sich arbeiten ließ. Auch der SPIEGEL griff die Meldung dankbar auf, ohne sie zu überprüfen. - Abgesehen davon, dass die Asylbewerberin kein Geld bekommen hat, ist eine Bar – Bezahlung einer Haushaltshilfe nach Schweizer Recht legal.
AfD-Stellungnahme im Einzelnen:
Die Verdachtsäußerung der Zeit, Alice Weidel habe eine Asylbewerberin schwarz für sich arbeiten lassen, ist falsch.
Alice Weidel hat zu keinem Zeitpunkt eine Asylbewerberin angestellt, für sich arbeiten lassen oder an diese eine Vergütung gezahlt.
In dem Artikel heißt es zudem, dass Frau Alice Weidel eine Studentin als Haushaltshilfe beschäftigte und diese bar bezahlte. Die ZEIT unterschlägt dabei, dass eine Barzahlung an Haushaltshilfen nach dem maßgeblichen Schweizer Recht völlig legal ist.
Hausangestellte müssen nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteigt. Löhne unter dieser Grenze sind beitragsfrei und nicht meldepflichtig.
Pikant an dem Zeit Artikel ist, dass die Zeit trotz der Ankündigung einer erklärenden Stellungnahme durch Freu Weidel schnell mit einem Bericht Fakten schaffte, bevor die Stellungnahme abgegeben wurde.