Die Zahl der Asylklagen an deutschen Verwaltungsgerichten ist in der ersten Hälfte dieses Jahres deutlich angestiegen.
Mitte Juli waren mehr als 283.000 Asylverfahren anhängig. Das sind nahezu doppelt so viele wie noch Ende 2016.
Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 gingen 146.000 neue Klagen ein.
Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren 175.000 Asylbewerber gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor Gericht gezogen. Damit hat der Flüchtlingszuzug nach Deutschland, der vor knapp zwei Jahren auf seinem Höhepunkt war, nun die Gerichte erreicht.
Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor, über die die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Montagausgabe berichtet. Aus ihnen lässt sich auch erkennen, dass die Klageflut die Gerichte offenbar überlastet: Entschieden haben die Richter zwischen Januar und Mai nur über knapp 39.000 Asylklagen.
Obwohl sich die Dauer der gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Vorjahr leicht auf sechseinhalb Monate verkürzt hat, verlängert sich also der Verfahrensstau. Hauptgrund für den Anstieg der Klagezahlen: Das Bamf hat den Aktenberg unerledigter Asylverfahren zuletzt deutlich abgebaut. 2017 hat das Amt eigenen Statistiken zufolge bis Ende August über 480.000 Asylanträge entschieden - und fast 190.000 davon abgelehnt.
Etwa zwei von drei Ablehnungsbescheiden des Bamf landen laut der Antwort der Bundesregierung vor Gericht. Diese Klagen haben durchaus Aussicht auf Erfolg. Zwar erledigten sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres fast die Hälfte der abgeschlossenen Verfahren ohne Entscheidung des Gerichts - etwa, weil Klagen zurückgezogen wurden.
Aber wo es zu einer inhaltlichen Entscheidung kam, fiel sie fast in der Hälfte der Fälle zugunsten der Asylbewerber aus. So bekamen vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen am Ende Recht. Besonders belasten die Gerichte demnach Klagen, in denen sich Flüchtlinge dagegen wehren, vom Bamf nur einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten zu haben.
Damit aber können sie ihre Gatten, Kinder oder Eltern nicht nachholen.
Allein 69.000 solcher Verfahren waren Ende Mai anhängig. Die Mehrzahl der etwa 11.000 in diesem Jahr dazu gefällten Gerichtsentscheidungen fiel zugunsten der meist aus Syrien geflohenen Kläger aus, allerdings nicht in Berufungsverhandlungen vor den Oberverwaltungsgerichten.