Flüchtlinge: Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen rückläufig obwohl die Regierung die finanzielle Förderung auf 40 Millionen Euro erhöht hat. So erhalten freiwillig Ausreisende mehr Geld als zuvor.
Ausreisewillige können folgende Hilfen in Anspruch nehmen (definiert im Merkblatt des REAG/GARP Programms):
- Übernahme der Reisekosten (z.B. Flugzeug oder Bus)
- Zahlung einer zusätzlichen Reisebeihilfe
- Einmalige Starthilfe für Staatsangehörige aus migrationspolitisch bedeutsamen Herkunftsländern
- Ab Februar 2017 können Rückkehrende bestimmter Herkunftsländer aufbauend auf REAG/GARP eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen, siehe StarthilfePlus.
Ungeachtet der Bemühungen der Bundesregierung verlassen deutlich weniger abgelehnte Asylbewerber die Bundesrepublik per freiwilliger Ausreise oder Abschiebung als im Vorjahr. Bis Ende September reisten nach Angaben des Bundesinnenministeriums 24.569 Personen mit dem von Bund und Ländern geförderten Programm REAG/GARP freiwillig aus. Im Vorjahreszeitraum waren es 43.745 gewesen. Bis Ende September schoben die Bundesländer 18.153 Personen ab, im Vorjahreszeitraum waren es 19.914 Personen gewesen.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Mittwochsausgabe), es sei als „Erfolg zu verbuchen“, dass sich die Gesamtzahl der Abschiebungen „nur unwesentlich verringert“ habe, obwohl deutlich weniger Abschiebungen in die Staaten des Westbalkans gingen. 2016 gab es dorthin bis September 14.520 Abschiebungen, in diesem Jahr bisher 8669. Aufgrund der hohen Einreisezahlen aus der Region 2015 wurden 2016 viele Personen abgeschoben. Seitdem sind die Zugangszahlen vom Westbalkan deutlich zurückgegangen. Doch werfen die weiterhin geringen Ausreisezahlen von Personen aus anderen Staaten die Frage auf, ob die Bemühungen von Bund und Ländern, die Zahl der Ausreisenden zu erhöhen, fruchten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied dieses Jahr bis September über 514.000 Asylanträge, rund 44 Prozent erhielten einen Schutzstatus.
„Beim Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen ohne Bleiberecht bestehen unzweifelhaft nach wie vor Defizite. Die Zahlen der Rückkehrer, ob freiwillig oder zwangsweise, bleiben seit Jahren hinter den Zahlen der ausreisepflichtigen Personen zurück“, sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums der F.A.Z. Wichtigste Hindernisse seien die mangelnde Kooperation der Ausreisepflichten, die hohe Anzahl und Dauer der Gerichtsverfahren gegen negative Bescheide sowie die mangelnde Kooperation der Herkunftsstaaten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Januar eine „nationale Kraftanstrengung“ bei Abschiebungen angekündigt. Im März nahm das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr in Berlin seine Arbeit auf. Dort koordinieren Beamte aus Bund und Ländern Sammelabschiebungen und arbeiten bei Problemfällen zusammen. Auch verstärkte die Bundesregierung den Druck auf die Herkunftsstaaten, Staatsbürger zurückzunehmen. Ausländerbehörden erhielten mehr Personal. Ein „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ wurde verabschiedet. Zudem verstärkte die Bundesregierung die finanzielle Förderung freiwilliger Ausreisen mit 40 Millionen Euro. Seit Januar dieses Jahres erhalten freiwillig Ausreisende dadurch mehr Geld als zuvor.