Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen finden SPD und CDU richtig, wenn es um das "Kindeswohl" geht. AfD ist strikt dagegen: "illegale Einwanderung wird so noch attraktiver".
Muslimische Asylbewerber haben bis zu vier Frauen und entsprechend viele Kinder. CDU und SPD sind für den Familiennachzug dieser Großfamilien im Einzelfall, berichtet die „Welt“.
André Barth, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, erklärt:
„Es ist unglaublich: Laut Allensbach-Umfrage ist die deutliche Mehrzahl der Deutschen strikt gegen den Familiennachzug und zwar ALLER Asylbewerber und nicht derer mit subsidären Schutz. Die Altparteien haben sich aber längst von den Interessen des eigenen Volkes verabschiedet und haben scheinbar nichts anderes im Kopf, als Deutschland umfassend mit kulturfremden Migranten zu fluten und damit bis zur Unkenntlichkeit zu verändern.
Neuestes Beispiel für diese Strategie ist die Erlaubnis, bis zu vier muslimische Ehefrauen und ihre Heerscharen an Kindern nach Deutschland einzufliegen und so illegale Einwanderung noch attraktiver zu machen. Damit lohnt es sich für ‚Verfolgte‘ erst recht, mehrere sichere europäische Staaten zu durchqueren und den Asylantrag illegal erst in Deutschland zu stellen.
Die AfD-Fraktion fordert erneut eine heimatnahe Unterbringung von Syrern und Irakern. Da zudem der Bürgerkrieg kurz vor seinem Ende steht, ist es unverantwortlich, Syrer nach Deutschland zu locken, obwohl sie für den Wiederaufbau ihres Heimatlandes dringend benötigt werden.“
SPD, CDU verteidigen Familiennachzug von Zweit- und Drittfrauen
Führende Politiker von Union und SPD haben die Entscheidung zum Familiennachzug der Zweitfrau eines syrischen Flüchtlings im Kreis Pinneberg als Härtefall verteidigt.
"Ich bin grundsätzlich skeptisch, was den Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen betrifft", sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe). Das schließe aber nicht völlig aus, dass man im Einzelfall im Sinne des Kindeswohls "auch anders entscheiden" könne, ergänzte der CDU-Politiker.
Ähnlich äußerte sich die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl. "Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen", unterstrich Högl. In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" erforderlich sei.
"Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen", erläuterte die SPD-Politikerin. Die Ausländerbehörden hätten das nach gründlicher Prüfung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen. "Diese gesetzlichen Regelungen halte ich für völlig ausreichend", unterstrich Högl.
Die Behörden im Kreis Pinneberg hatten zunächst den Familiennachzug von vier weiteren Kindern eines Flüchtlings mit Frau und Kindern genehmigt und dann die Mutter jener Kinder zu deren Wohl nachgeholt. Dabei handelte es sich um die Zweitfrau des Flüchtlings.
Wer ist Eva Högl?: