Eine zehnköphige Flüchtlingsfamilie erhält 7300 Euro - monatlich vom Leipziger Sozialamt. Ein Dokument im Internet / soziale Medien entspricht der Wahrheit.
Wenn Asylverfahren länger als 15 Monate dauern, erhalten Asylbewerber Sozialhilfe. Damit erhöhen sich die staatlichen Leistungen auf das Doppelte, inkl. Mietkosten. Laut „Bild“-Zeitung erhielt eine zehnköpfige Familie über 7300 Euro im Monat.
Die BamS schreibt: Laut Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz steht Flüchtlingen, die länger als 15 Monate auf ihren Bescheid warten und sich in der Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen, Sozialhilfe zu. Dann erhöhen sich die staatlichen Leistungen auf das Doppelte, zusätzlich werden Mietkosten übernommen. So bekommt im Leipziger Fall jedes Familienmitglied im Schnitt mehr als 700 Euro.
Und auch kein Einzelfall: Nach Bamf-Angaben sind Ende Januar immer noch noch 57 693 Verfahren offen, von denen rund 14 000 länger als 15 Monate dauern – also fast jedes vierte Verfahren. Das hat erhebliche finanzielle Folgen für den Steuerzahler: Hat nur eine Person Anspruch auf die höheren Asyl-Leistungen (Sozialhilfe), kommen so Zusatzausgaben von jährlich mindestens 33 Millionen Euro zusammen.
André Wendt, sozialpolitischer Sprecher, erklärt:
„Bei diesem Beispiel wird hoffentlich dem letzten Bürger klar, wie er von der CDU-SPD-Regierung hinters Licht geführt wird. Wenn jetzt CDU Politiker über diesen aktuellen Fall klagen, dann zeigt das die ganze Verlogenheit der CDU-Truppe.
Verantwortlich ist einzig und allein die CDU-SPD-Regierung, die den Zuzug von hunderttausenden Wirtschaftsmigranten ermöglicht hat, welche jetzt mit Steuergeld alimentiert werden müssen - das ist einfach nicht mehr hinnehmbar.
Millionen Rentner, die dieses Land aufgebaut haben, erhalten für ihre Lebensleistung nur einen Bruchteil, während riesige Sozialleistungen an Fremde verteilt werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Arbeiters, der jeden Cent dreimal umdreht und im Härtefall seine Bedürftigkeit unter Angabe aller persönlichen Daten offenbaren muss.
Dazu kommen hunderttausende ausreisepflichtige Asylbewerber, die von Sozialhilfe leben. Alleine in Sachsen gibt es 10.000 Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden.
Dieser `Betrug` am deutschen Volk muss gestoppt werden. Für das gesamte Asylverfahren muss das Asylbewerberleistungsgesetz gelten. Gleichzeitig muss das Klagerecht geändert werden, um die Gerichte und den gesamten Staat zu entlasten. Für Ausreisepflichtige müssen Geldleistungen in Sachleistungen umgewandelt und die Abschiebung nach Erhalt des Ablehnungsbescheids vollzogen werden.“