Auf Antrag der AfD fand im Bundestag am Donnerstag eine Aktuelle Stunde zum Thema „Demonstrationsrechte von Frauen stärken“ statt. Anlass war die rechtswidrige Blockade der Frauendemo vom vergangenen Samstag.
Der Vorsitzende des des Rechtsausschusses des Bundestages, Stephan Brandner (AfD), kommentiert die Bockade der Frauendemo am vergangenen Samstag. Brandner sagte in einer humorvollen Rede, dass die Blockade durch „hassgetriebene Wutbürger und Straßenterroristen“ durchgeführt wurde, begleitet von „Abgeordneten, die die von ihnen betrauerte DDR als besonders demokratisch bezeichneten“.
Der gelernte Rechtsanwalt erläuterte hierzu die Rechtsgrundlage im Versammlungsgesetz: Nicht nur die Aufforderung und Durchführung einer Blockade, auch die Unterlassung des Eingreifens durch die Polizei sei strafbar. Dies laufe unter „Strafvereitelung im Amt“.