EU-Kommission: Staatsanwälte sollen direkten Zugriff auf Daten von Internet-Providern innerhalb der EU erhalten
Die EU-Kommission will den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf elektronische Beweismittel bei Internetprovidern innerhalb der EU erheblich erleichtern. Staatsanwälte sollen künftig innerhalb der EU bei Unternehmen in anderen EU-Ländern Surfprotokolle, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails einfordern können, berichtet die WirtschaftsWoche in ihrer aktuellen Ausgabe unter Berufung auf EU-Kreise. Bereits am kommenden Dienstag will die EU-Kommission dazu eine Richtlinie und eine Verordnung vorlegen.
Ein derart starkes Zugriffsrecht ausländischer Staatsanwälte wäre ein absolutes Novum. Auch Unternehmen aus den USA oder China müssten Daten liefern, sofern sie weiter im EU-Binnenmarkt aktiv sein wollen. Unternehmen sollen, ähnlich wie beim Datenschutz, einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen.
Bisher müssen sich Staatsanwälte an die Behörden des jeweiligen EU-Landes wenden, wenn sie entsprechende Daten benötigen. Die Rechtshilfe dauert aber oft sehr lange. „Die Lücke, die sich im digitalen Zeitalter aufgetan hat, muss geschlossen werden“, heißt es aus EU-Kreisen. Wie viele Daten Internetprovider künftig aushändigen müssen, soll vom Delikt abhängen.
Frankreich und Belgien hatten nach den Terroranschlägen gefordert, dass Strafverfolgungsbehörden schneller Daten erhalten müssen. Finnland fürchtet dagegen, dass der Datenschutz ausgehöhlt werden könnte, sollten Unternehmen Informationen herausgeben müssen. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.