Empörung im Bundestag: Die AfD stellte einen Antrag, demzufolge auch Deutsche im eigenen Land vor Hetze geschützt werden sollen. Der §130 StGB (Volksverhetzung) sollte entsprechend geändert werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
von Thomas Heck
Wenn es noch eines Arguments bedurft hätte, dem deutschen Staatsbürger aufzuzeigen, an welchem Ende der Nahrungskette er anzusiedeln ist, dann ist dies nun entgültig erbracht worden.
Ganz oben stehen Politiker und Journalisten, dann kommen Flüchtlinge und illegale Migranten, dann kommt eine ganze Weile gar nichts mehr, dann ein großer Haufen Mist und erst dann kommen Sie und ich, der deutsche Michel, der alle 4 Jahre wählen darf, ansonsten künftig bis 70 zu arbeiten und seine Steuern auf Weltspitzenniveau bezahlen darf, um die Party hier zu bezahlen, und ansonsten gefälligst die Fresse zu halten hat.
Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist nun durch alle Fraktionen des deutschen Bundestags bestätigt worden, mit Ausnahme der AfD. Volksverhetzung gegen Deutsche gibt es nicht. Und wenn in Berlin-Neukölln ein Deutscher von Türken oder Arabern angegriffen wird, weil er Deutscher ist, und erzählen Sie mir jetzt bitte nicht, dass das nicht vorkommt, ist das kein rassistischer Übergriff.
Man muss der AfD mal wieder dankbar sein, dieses Thema ins Parlament gebracht zu haben, sonst tut es keine Fraktion. Ganz abgesehen von der Journaille und dem öffentlich-rechtlichen Staatsfunk, für den der Anstoß einer notwendigen Debatte pure Provokation ist:
Tagesschau: Paragraf zu Volksverhetzung - Massive Kritik an AfD-Antrag
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