Seit 2013 erteilte das Auswärtige Amt weltweit knapp 390.000 Visa zum Familiennachzug. Allein im 1. Quartal 2018 wollen mindestens 26.000 kommen.
Drei Monate vor den neuen gesetzlichen Regelungen zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränkter Bleibeperspektive haben bereits 26.000 Angehörige Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um ihre entsprechenden Visa-Anträge einzureichen.
Das geht nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) aus einer ihr vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf FDP-Anfrage hervor. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die Gesetzesnovelle auf den Weg bringen, wonach ab August monatlich bis zu tausend Angehörige zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen.
Die meisten Familiennachzüge werden jedoch nach wie vor bei Flüchtlingen mit besserer Bleibeperspektive genehmigt. Allein die Zahl der Syrer, die als nahe Angehörige nach Deutschland nachziehen durften, stieg von 21.376 im Jahr 2015 auf 40.725 im vergangenen Jahr.
Seit 2013 erteilte das Auswärtige Amt weltweit knapp 390.000 Visa zum Familiennachzug.
FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg verlangte auf der Grundlage dieser Zahlen eine zügige Antragsbearbeitung und konsequente Rückführung abgelehnter Bewerber. Dies sei die "notwendige Kehrseite eines funktionierenden Asylsystems", erklärte Teuteberg. Nur so könne die "Herkulesaufgabe" gelingen, Hunderttausende zu integrieren, die jetzt schon hier seien und ihre Angehörigen nachholen dürften.