Bamf-Spitze bekam Brandmail aus Bremen wegen Asylskandal. Warum die Behörde damals nicht umgehend handelte, wollte das Bamf nicht kommentieren.
Die Affäre um mutmaßlichen Asyl-Missbrauch in Bremen bringt die Spitze des Flüchtlingsamt in Bedrängnis. Nach Informationen des SPIEGEL erreichte die Führungsebene des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Juni 2017 eine Brandmail eines leitenden Beamten der Bremer Außenstelle. In dieser wies er auf Vorgänge mit "extremer Brisanz" hin und berichtete, dass es in Bremen wohl in Hunderten Asylverfahren zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.
Die langjährige Leiterin der Außenstelle, Ulrike B., betreibe seit Langem "Kungeleien" mit einem Rechtsanwalt, Irfan C., und habe dessen Mandanten "massenhaft" zum Flüchtlingsstatus verholfen. Gegen beide ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft.
Laut der E-Mail habe B. häufig Druck gemacht, weil sie dem Anwalt die positiven Bescheide persönlich habe übergeben wollen. Einmal will der Beamte in B.s Posteingang zufällig eine Mail gesehen haben, in der C. schrieb, das Hotelzimmer für das Wochenende sei schon bezahlt. Er habe sie gewarnt, dass der Anwalt sie ausnutze - und sie gefragt, ob sie in den Mann verliebt sei. Das habe sie von sich gewiesen, "Herrn C. und ihr gehe es nur um die armen Menschen", habe sie gesagt.
Die Behörde müsse dringend handeln, forderte der Bremer Beamte, Belege für das Treiben könnten bereits gelöscht worden sein. Die E-Mail ging an einen der wichtigsten Männer in der Nürnberger Bamf-Zentrale, den "Leiter operativer Bereich", Rudolf Knorr.
Warum die Behörde damals nicht umgehend handelte, wollte das Bamf nicht kommentieren. Aufgrund der laufenden Ermittlungen könne das Amt sich "aktuell nicht zu Detailfragen äußern". Strafanzeige erstattete die Flüchtlingsbehörde im November 2017, nachdem ein gefälschter Asylbescheid aufgetaucht war. Vom Dienst entbunden wurde B. vor drei Wochen.
Ulrike B. und Irfan C. ließen Fragen zu dem mutmaßlichen Asylmissbrauch unbeantwortet. Vorwürfe, B. habe sich bestechen lassen, hat ihr Strafverteidiger zurückgewiesen.