Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen der Veröffentlichung eines Haftbefehls zum Chemnitzer Tötungsdelikt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sei bereits am Dienstagabend eingeleitet worden, teilten die Behörden am Mittwoch mit. Der Sachverhalt müsse schnellstens aufgeklärt und die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.
Das Dokument, bei dem es sich um den Haftbefehl gegen einen der Beschuldigten handeln soll, war zuvor in den sozialen Medien verbreitet worden. Darin werden Einzelheiten zu Opfern, Richterin und mutmaßlichen Tätern genannt.
"Wir wollen eine objektive und neutrale Ermittlung", sagte ein Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft der "Welt" (Donnerstagsausgabe) zur Begründung, warum nicht die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit den Ermittlungen beauftragt wurde. Erlassen worden war der Haftbefehl am 27. August von einer Haftrichterin des Amtsgerichts Chemnitz.
Das Dokument hätte nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, sagte eine Sprecherin der Behörde der Zeitung. "Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich, außer den von Amts wegen mit dem Fall befassten Personen darf niemand anderes Teile der Ermittlungsakte bekommen." Deshalb sei die Veröffentlichung höchst ärgerlich.
Foto: Festnahme mit Handschellen, über dts Nachrichtenagentur