Seit heute liegt der Staatsanwaltschaft Chemnitz eine Anzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungssprecher Steffen Seibert vor. Vorwurf: Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB). Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Strafanzeige
g e g e n
die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Dorothea Merkel, (* 17. Juli 1954 in Hamburg als Angela Dorothea Kasner), Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin,
– Beschuldigte (1) –
und
ihren „Regierungssprecher” und Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Herrn Staatssekretär Steffen Rüdiger Seibert (* 7. Juni 1960 in München), Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin,
– Beschuldigter (2) –
w e g e n
des Verdachts auf falsche Verdächtigung zum Nachteil eines (?) „anderen“, tatsächlich zum Nachteil einer hundertfachen Vielzahl von Personen, die nicht unbedingt namentlich bezeichnet, aber so weit erkennbar sein müssen, daß sie identifiziert werden können,*
*) Vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1959 – 2 StR 220/59 (BGHSt 13, 219 – 223; JZ 1960, 446-447; MDR 1959, 1022-1023; NJW 1959, 2172-2173)
Straftat gemäß § 164 des Strafgesetzbuches (StGB).
Infolge des sachlichen Zusammenhangs ist die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch örtlich und sachlich zuständig für die Ermittlungen und die Anklage gegen die Beschuldigten Merkel und Seibert!
§ 164 StGB hat folgenden Wortlaut:
Falsche Verdächtigung. (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die ganze Anzeige im Wortlaut:
http://www.Institut-fuer-
"Hetzjagd-Vorwürfen" ungeprüfte "Schilderungen"
Laut der Antwort von Regierungssprecher Steffen Seibert auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Leif-Erik Holm berief sich Merkels Sprecher bei seinen "Hetzjagd-Vorwürfen" auf ungeprüfte "Schilderungen" und offensichtlich einen von Linksextremisten verbreiteten Videoschnipsel.
Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Leif-Erik Holm:
"Jetzt wissen wir also wie die Bundesregierung arbeitet. Sie berief sich bei ihrer Kommentierung der Chemnitzer Geschehnisse auf ungeprüfte Schilderungen aus sozialen Netzwerken und ein Video von 'Antifa Zeckenbiss', also offensichtlich von einem linksextremen Absender. Das lässt einen nur noch verblüfft zurück. Weiß diese Regierung denn überhaupt nicht mehr, was sie tut?
Sie regiert per Hörensagen und bricht auf einer weniger als schmalen Basis den Stab über die Chemnitzer. Die Aussagen von Seibert und Merkel haben eine Lawine an falscher Berichterstattung ausgelöst, diverse Medien haben die Fake News der Bundesregierung ungeprüft übernommen. In der Folge wurden die Chemnitzer und alle Sachsen aus Kübeln mit Schmutz übergossen, obwohl die allermeisten Bürger vor Ort ganz friedlich ihre Bestürzung über eine schreckliche Messertat zum Ausdruck gebracht haben.
Es ist ein Skandal, wenn die Kanzlerin, die vor kurzem noch die Wichtigkeit sorgsamer Wortwahl beschwor, jetzt einfach mit den Schultern zuckt. Ich erwarte, dass Merkel die Verletzung der falsch beschuldigten Chemnitzer erkennt. Sie muss sich unverzüglich bei den Bürgern entschuldigen, die wegen ihrer ungerechtfertigten Beschimpfung eine regelrechte Schmutz- und Diffamierungskampagne über sich ergehen lassen mussten.
Um es klar zu sagen: Es geht hier nicht um das Kleinreden von einzelnen Übergriffen und Rüpeleien, aber Hetzjagden sind etwas qualitativ anderes. Die Deutschen dürfen von der Bundesregierung wohl erwarten, dass sie nicht auf ungeprüfter Basis die große Keule schwingt und damit die übergroße Zahl friedlich demonstrierender Bürger verunglimpft.
Wie schon der sächsische Ministerpräsident bestätigte: Es gab keinen Mob, es gab keine Hetzjagd und keine Pogrome. Eine Entschuldigung der Kanzlerin bei den Chemnitzern ist mehr als überfällig. Das gebietet der menschliche Anstand. Wenn Merkel diese Größe nicht aufbringt, sollte sie ihren Job endlich an den Nagel hängen. Die Reputation eines Kanzlers steht und fällt mit seiner Glaubwürdigkeit."