Dass die Masse auf einmal nicht mehr CDU/CSU und SPD wählen will, überrascht nicht wirklich.
DK | Mehrere Millionen Betriebsrentner müssen etwa 15 Prozent ihrer Bezüge oder Einmalzahlungen an die Krankenkassen abführen, obwohl sie die Beiträge an die Lebensversicherungen oder Pensionskassen aus ihrem Nettogehalt bezahlt haben.
Das heißt, obwohl die Sozialbeiträge bereits entrichtet waren, hält die Sozialversicherung seit 2004 noch kräftiger die Hand auf (vorher war aber schon der Arbeitnehmeranteil beitragspflichtig). Dieser Raubzug (volle 15 Prozent) wurde damals von Horst Seehofer (CSU) und Ulla Schmidt (SPD) im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgeheckt. Mit Dollarzeichen in den Augen und in Erwartung eines Milliardensegens sprach Seehofer von der „schönsten Nacht meines Lebens“. Kein Wunder, denn seit einigen Tagen wissen wir, was die Räuberbande im Reichstag den Betriebsrentnern abgeknöpft hat: Gigantische 42 Milliarden Euro. Die System-, Lücken- und Lügenpresse hat natürlich nichts darüber berichtet.
Wir lesen im Bundestagspressedienst hib: „Eine Rückabwicklung der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten würde nach Berechnungen der Bundesregierung rund 42 Milliarden Euro kosten. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lägen die Kosten für eine rückwirkende Halbierung des Beitragssatzes bei 37,3 Milliarden Euro, in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) bei 4,85 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort (19/4431) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/4144) der AfD-Fraktion.
Die Beitragseinnahmen von GKV und SPV aus Versorgungsbezügen summieren sich den Angaben zufolge seit 2004 auf 84,2 Milliarden Euro, darunter 74,5 Milliarden Euro in der GKV und 9,7 Milliarden Euro in der SPV.
2004 wurde die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2003 einhergehende Änderung zur Beitragserhebung bei der betrieblichen Altersversorgung wirksam. Seither galten alle Kapitalleistungen als beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Es galt die Beitragspflicht unabhängig davon, ob die Versorgungsbezüge laufend oder einmalig gezahlt wurden. Diese Änderung von 2004 betraf auch die Pflegeversicherung.
Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen seien ein wichtiger Bestandteil für die nachhaltige Finanzierung der GKV. Eine Rückabwicklung der Regelungen würde die GKV und SPV erheblich belasten und hätte deutliche Beitragssatzanhebungen zur Folge. Bei einer dauerhaften Halbierung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge würden die Beiträge in der GKV um rund 0,2 Prozentpunkte steigen, in der SPV um 0,03 Punkte.“ Soweit hib.
Ein Großteil der Arbeitnehmer hat eine Betriebsrente und erlebt jetzt, wie das Recht auf Eigentum mit Füßen getreten wird und sie über einen „Arbeitgeberbeitrag“ (obwohl sie keine Arbeitgeber sind) faktisch teilenteignet werden. Und es sind überwiegend untere und mittlere Verdiener betroffen: Leute mit hohen Gehältern dürften zumeist privat versichert sein – die kassieren ihre Betriebsrenten abgabenfrei. Erfahrene Räuber wie Seehofer und Schmidt wissen natürlich, dass man richtig viel Geld nur bei den kleinen Leuten rausholt. Denn wie schon jeder Eierhändler weiß: Die Masse macht’s.
Dass diese Masse auf einmal nicht mehr CDU/CSU und SPD wählen will, überrascht uns nicht wirklich.