Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hält das in einer Reihe von europäischen Ländern geltende Verschleierungsverbot für einen Verstoß gegen die Menschenrechte - mit gravierenden Folgen.
von Ramin Peymani
Gerne informiere ich an dieser Stelle hin und wieder über Sachverhalte, die den meisten Bürgern eher unbekannt sind. Hierzu gehört ganz sicher die Rechtsprechungskompetenz des in Genf ansässigen UN-Menschenrechtsausschusses, nicht zu verwechseln mit dem noch mächtigeren Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.
Für jeden der 172 Unterzeichnerstaaten ist der Menschenrechtsausschuss befugt, Beschwerden von Einzelpersonen zu verhandeln, die sich in ihren Bürgerrechten verletzt sehen. Die 18 Ausschussmitglieder sind allerdings keinesfalls zwingend Juristen. Gemäß Artikel 28 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte reicht es aus, wenn es sich aus Sicht der entsendenden Staaten um “Persönlichkeiten von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte” handelt.
Aktivisten sind also höchst willkommen, um international Recht zu sprechen. Dabei gilt die Besonderheit, dass einzig der Beschwerdeführer gehört wird. Es gibt weder eine Anhörung der Gegenseite, noch die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Revision. Dadurch sind die Entscheidungen des Gremiums endgültig. Und sie entfalten eine faktische Wirkung.
Der Ausschuss hat nun entschieden, dass Frankreich zwei muslimische Frauen entschädigen muss, die gegen das bei unseren Nachbarn seit April 2011 geltende Verschleierungsverbot verstoßen hatten und dort vor sechs Jahren verurteilt worden waren. Die Entscheidung dürfte weitreichende Konsequenzen haben.
Wer noch Zweifel hatte, dass die Vereinten Nationen parteiisch agieren und einseitigen religiösen Interessen dienen, wird eines Besseren belehrt
Denn nicht nur in Frankreich, sondern auch in Belgien, Dänemark, Österreich sowie in der Schweiz und in den Niederlanden sind Verschleierungsverbote entweder von den Parlamenten beschlossen worden oder bereits in Kraft.
Sogar im afrikanischen Gabun ist die Vollverschleierung im öffentlichen Raum seit 2015 verboten. All diese Gesetze stehen nun auf dem Prüfstand, weil ein Gremium der UN es so will. Wer noch Zweifel daran hatte, dass die Vereinten Nationen parteiisch agieren und einseitigen religiösen Interessen dienen, muss sich eines Besseren belehren lassen.
Dabei hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte noch im Sommer 2017 mit Blick auf das belgische Verschleierungsverbot keinerlei Verstoß erkannt. Er urteilte gar, dass Vollverschleierungsverbote nicht nur rechtens, sondern “für eine demokratische Gesellschaft notwendig” seien. Auch das Recht auf Religionsfreiheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens oder das Diskriminierungsverbot seien nicht verletzt, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Warum der Menschenrechtsausschuss der UN nun zur gegenteiligen Einschätzung kommt, und was dies für die Rolle der ordentlichen Rechtsprechung bedeutet, wird sicher ab sofort Gegenstand mancher juristischer Diskussion sein.
Dass Deutschlands Medien eine offene Debatte über die Genfer Entscheidung führen werden, ist aber wohl kaum zu erwarten. Eher dürfte der Beschluss des Menschenrechtsausschusses medial gefeiert werden. Fakt ist jedoch: Selbst die höchsten europäischen Gerichte sind damit im Grunde entmachtet.
Klagende werden darin bestärkt, sich gegen die rechtsstaatlichen Organe jener Länder zu stellen, die sie sich für ihren Verbleib ausgesucht haben
Wann immer Migranten künftig ihre Rechte verletzt sehen, wird kein Urteilsspruch mehr endgültig sein, solange er nicht den Segen der Menschenrechtsaktivisten der Vereinten Nationen erhalten hat.
Damit wird einer interessengeleiteten Willkürjustiz Tür und Tor geöffnet. Es ist sicher nicht zu wild spekuliert, dass fortan nicht etwa Isländer, Japaner oder Chilenen vor dem Menschenrechtsausschuss Schlange stehen werden, sondern jene Migranten, die aus muslimisch geprägten Ländern stammen.
Sie werden ihren Kampf gegen westliche Weltanschauungen im noblen Genf austragen, darauf vertrauend, dass die Rechtsprechung europäischer Gerichte Makulatur ist und sich die Vereinten Nationen nur zu bereitwillig für pro-islamische Lobbyarbeit herzugeben bereit sind.
Man sollte daher schon heute den Blick auf die Vorweihnachtszeit richten, wenn Deutschland gemeinsam mit einer Fülle weiterer Staaten den “Global Compact for Migration” unterzeichnen wird. Wenn dieses völkerrechtlich zwar nicht bindende, aber ganz im Geiste der Laienrechtsprechung der UN gehaltene Dokument erst einmal unterschrieben ist, wird es Klagende darin bestärken, sich gegen die rechtsstaatlichen Organe jener Länder zu stellen, die sie sich nicht nur für ihren Verbleib ausgesucht haben, sondern denen sie für ihr eigenes Wohlbefinden auch die mitgebrachte Kultur überstülpen wollen.
Der muslimische Marsch durch die Institutionen trägt Früchte. Er findet international statt und entfaltet seine Schlagkraft in atemberaubend kurzer Zeit. Da staunen selbst die Grünen.