Petitionen zum Globalen Pakt für Migration verschwinden schon auf dem Verwaltungsweg - offene Debatte und Kritik werden unterdrückt
.
In ganz Europa wird derzeit die geplante Annahme des Global Compact for Migration (GCM) Anfang Dezember in Marrakesch heftig diskutiert.
Das Sekretariat des Petitionsausschusses hat nun auf dem Verwaltungswege die Veröffentlichung einer Petition gegen den GCM auf der Petitions-Seite des Bundestages abgelehnt. In der Begründung dazu heißt es, es „[…] kann von einer Veröffentlichung der Petition […] abgesehen werden, wenn sie geeignet erscheint, den interkulturellen Dialog zu belasten“.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hebner:
„Nach Artikel 17 GG ist es ‚Jedermanns Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden‘. Der Petitionsausschuss hat damit einen unmittelbar umzusetzenden Verfassungsauftrag!
‚Einen Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet‘, so beschreibt sich der Ausschuss stolz selbst.
Einer Ablehnung von Petitionen sind deshalb sehr enge Grenzen gesetzt. Die angebliche ‚Belastung des interkulturellen Dialogs‘ gehört nicht dazu. Der Dialog erfordert es, Meinungen in einem breiten Spektrum auszutauschen. Ein immer angestrebter gesellschaftlicher Konsens kann erst nach einer Meinungskontroverse erfolgen. Allein totalitäre Staaten unterdrücken Meinungen, weil gesellschaftliche Findungsprozesse allzu oft Meinungslügen entlarven.
Das Vorgehen der Verwaltung entspricht bereits jetzt den Vorgaben des Globalen Pakts für Migration. Dieser Pakt enthält zahlreiche Verpflichtungen, um die offene Debatte über Migration und offene Kritik zu unterdrücken. Diese und auch weitere Petitionen zum Globalen Pakt für Migration schon auf dem Verwaltungsweg verschwinden zu lassen, macht klar, wie bereits derzeit mit kritischen Meinungen umgegangen wird.
Auch angesichts unserer Geschichte ist dies ein beängstigender Vorgang. Dieser Vorgang erlaubt einen Einblick in das Rechtsverständnis der derzeitigen Regierung.“