Nach der Twitter-Sperre der AfD-Politikerin Beatrix von Storch und einer Anzeige wegen Volksverhetzung hat nun ein Regensburger Anwalt Strafanzeige gegen den Kölner Polizeipräsidenten erstattet – wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Abs. 1 StGB).
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