Hintergrund ist ein Streit zwischen dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), der die privaten Institute vertritt, und den Dachorganisationen der öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Geldhäuser. Auf Wunsch des BdB und des Bundesfinanzministeriums soll die BaFin die „Konzernüberleitungsverordnung“ so ändern, dass Banken den Bilanzposten „Neubewertungsrücklage“ nicht mehr gegen das Eigenkapital buchen müssen. Profitieren würden davon aber nur die Institute, die ihre aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquote nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren – das sind aber nur Commerzbank, Postbank sowie die Deutsche Bank.
Die neue Forderung zielt darauf ab, dass auch jene Banken profitieren, die ihre aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquote nicht nach IFRS, sondern dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzierten. Dafür müsste die BaFin die „Konzernüberleitungsverordnung“ ändern. Der BdB trage die Forderung notgedrungen mit. Anderenfalls hätten sich die anderen Verbände geweigert, die Bilanzierungserleichterungen für die Privatbanken zu unterstützen. Konkret geht es um die Liquiditätsreserve. Sie ist neben Anlage- und Handelsvermögen einer von drei Posten, in dem Banken, die ihre aufsichtsrechtlich relevanten Kennzahlen nach HGB bilanzieren, Wertpapiere verbuchen können. In der Liquiditätsreserve müssen sie nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanzieren, was in der Krise zu hohen Wertberichtigungen geführt hat.
Der ZKA fordert, dass Wertminderungen von Wertpapieren in der Liquiditätsreserve nicht mehr durch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung gebucht werden müssen, wo sie das Eigenkapital belasten. Einige Banken dürfte das um Milliarden entlasten. Um wie viel, ist schwer zu sagen – die Liquiditätsreserve wird mit „340f-Reserven“ sowie der Risikovorsorge verrechnet und ist schwer interpretierbar. Die Entlastung hängt maßgeblich davon ab, welcher Stichtag für die Bewertung der Papiere in der Liquiditätsreserve festgelegt würde – wie stark die Papiere also wieder hochgeschrieben werden könnten. Zudem haben viele Banken Papiere von der Liquiditätsreserve in das Anlagevermögen umgebucht, wo sie nicht nach dem Niederstwertprinzip bilanzieren müssen. Der ZKA schlägt vor, alle Reformen bis 2015 zu befristen.